Seit dem 01. Mai 2014 gilt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV2014), womit Anforderungen die Dachbodendämmung betreffend verschärft wurden. Neubauten werden den aktuellen Vorschriften entsprechend geplant und gebaut. Bei Altbauten müssen nicht nur die Außenwände, sondern beispielsweise auch die Bodentreppe für die optimale Wärmedämmung nachgerüstet werden.
Nach den EnEV2014 Vorschriften müssen oberste Geschossdecken inklusive der Bodentreppen nach den Anforderungen des Mindestwärmschutzes gedämmt werden. Das gilt vor allem für Dachböden, die unbeheizt sind und nur als Stauraum verwendet werden. Bis Ende 2015 müssen Eigentümer von Wohnobjekten sämtliche Arbeiten zur nachträglichen Dämmung des Obergeschosses eingeleitet haben, der U-Wert darf nach abgeschlossenen Bauarbeiten den Maximalwert von 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten. Nicht betroffen sind Bewohner, die ihr Haus nach dem 01. Februar 2002 gebaut haben.
Bodentreppen nach der Energiesparverordnung dämmen
Entsprechen Wohnobjekte nicht mehr den Anforderungen der Energiesparverordnung, müssen nachträgliche Dämmarbeiten durchgeführt werden. Nicht nur Außenwände, sondern auch Decken und Bodentreppen zum Oberstübchen werden gedämmt, um Wärmebrücken zu schließen und wertvolle Energie in den Wohnräumen zu halten. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, moderne und energiesparende Treppensysteme einzubauen. Beispielsweise werden im Handel Bodentreppen mit vollflächig gedämmten Deckeln angeboten, welche zusätzlich mit einem sicheren Anschlusssystem ausgestattet sind. Oft werden Treppen mit Öffnungsklappe auch aus Kiefernholz gefertigt, da dieser Baustoff besonders thermoisoliert und feuerhemmend ist und durch seine Dichte und Widerstandsfähigkeit im Brandfall dem Feuer lange standhält.
Beschränken sich die Dämmarbeiten ausschließlich auf die Bodentreppen,
können Sie einen Lukenkasten aus dickem Massivholz anfertigen lassen, welcher Wärmebrücken nachträglich verschließt und auch ohne den Austausch des kompletten Treppensystems Wärmeenergie in den bewohnten Räumen hält. Die Sperrholz-Abdeckplatte wird dafür innenseitig mit einer dicken Dämmung versehen, um Wärmeenergie nicht auf den unbeheizten Dachboden entweichen zu lassen.
Diese Kosten entstehen beim Dämmen Ihrer Bodentreppe
Bei der Dämmung von Bodentreppen sind die Kosten vom Material, der Größe und den Arbeitsstunden der Handwerker abhängig. Der Preis für eine Bodentreppe aus Holz beispielsweise beläuft sich bei einer Länge von bis zu 140 Zentimetern, einer Breite von bis zu 70 Zentimetern und einer Futterhöhe von 25 Zentimetern auf circa 300 bis 400 Euro. Erfolgt der Austausch der Bodentreppe durch einen Experten, müssen die Arbeitsstunden entlohnt werden. Für den höchstmöglichen Komfort können Ihre Bodentreppen zudem mit einem integrierten Spindelmotor elektrisch betrieben werden; der Kostenaufwand beläuft sich dabei auf bis zu 2.000 Euro. Wirtschaftlich gesehen rentiert sich die Investition jedoch schon nach wenigen Jahren, da durch fachgerecht gedämmte Bodentreppen erhebliche Energiekosten eingespart werden können.