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Treppenbau

Treppengeländer: Vorschriften, Normen & Maße

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 13. April 2023
Lesedauer: 8 Minuten
© photovs / istockphoto.com

Das Treppengeländer erfüllt nicht nur eine optische Funktion, sondern dient insbesondere der Sicherheit. Für den Treppenbau ist neben der Landesbauordnung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann, auch die sogenannte DIN 18065 relevant. Welche Abstände und Höhen Sie für das Treppengeländer einhalten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Alles auf einen Blick:

  • Die DIN 18065 gibt bautechnische Anforderungen für den Treppenbau vor. Die meisten Bundesländer haben diese Norm in die Landesbauordnung aufgenommen.
  • Ab drei Stufen ist ein Treppengeländer Pflicht.
  • Bei einer möglichen Absturzhöhe von bis zu 12 Metern muss das Treppengeländer 90 Zentimeter hoch sein. Eine Geländerhöhe von 110 Zentimetern ist bei einer Absturzhöhe über 12 Meter notwendig.
  • Die DIN-Norm ist bei notwendigen Treppen verpflichtend umzusetzen, während für nicht notwendige Treppen niedrigere Anforderungen gelten.

Treppengeländer: Gesetze & Normen

Für den Treppenbau sind die Anforderungen in der DIN 18065 sowie in der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländern festgelegt. 

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Treppengeländer?

Ein Geländer an der Treppe dient der optischen Aufwertung und sorgt für einen sicheren Halt beim Treppensteigen. Damit die Sicherheit gewährleistet ist, wurden in der DIN 18065 Gebäudetreppen die baulichen Mindestanforderungen für den Treppenbau definiert. Laut der DIN 18065 ist ein Handlauf verpflichtend, sobald eine Treppe aus mindestens drei Stufen besteht. Bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern muss ein Geländer in Höhe von 90 Zentimeter vorhanden sein. Bei einer Höhe von mehr als 12 Metern ist eine Geländerhöhe von 110 Zentimeter notwendig.

Ergänzend zu der DIN 18065 gibt es außerdem die Landesbauordnung, die von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Damit Sie Ihre Treppe richtig und sicher planen, sollten Sie sich davor über die Anforderungen der DIN und der Landesbauordnung informieren.

INFO:
Allgemein wird im Baurecht zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Notwendige Treppen müssen in einem Gebäude vorhanden sein und somit den rechtlichen Baustandards entsprechen. Nicht ebenerdige Stockwerke müssen mit mindestens einem Treppenzugang bzw. einer Treppe, die Teil des Rettungsweges ist, zugänglich gemacht werden. Genau dabei handelt es sich um eine notwendige Treppe. Ein Treppenzugang, wie eine Klapptreppe oder -leiter zu einem nicht als Wohnraum genutzten Dachgeschoss zählt als nicht notwendige Treppe und muss weniger strenge Vorschriften erfüllen.
Holztreppe in einem Haus mit einem modernen Treppengeländer aus Metall
Für einen sicheren Treppengang ist die richtige Geländerhöhe nach DIN 18065 ausschlaggebend. © Matthew / stock.adobe.com

Welche Vorschriften für das Geländer enthält die DIN 18065?

Die DIN Norm 18065 dient der Absturzsicherung bei Treppen. In der Regel ist die DIN auch fester Bestandteil der technischen Baubestimmungen der jeweiligen Bundesländer und damit verpflichtend.

Besteht bei Treppen oder bei Podesten eine Absturzgefahr, wovon bei einer Höhe ab einem Meter auszugehen ist, muss die jeweilige Seite durch ein Geländer gesichert werden. Hierfür gibt die DIN die genauen Maße, Abstände und weiteren baulichen Mindestanforderungen vor.

Treppengeländer Höhe

  • in Wohngebäuden / Gebäuden, die keine Arbeitsstätten sind
    Bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern muss das Geländer mindestens 90 Zentimeter hoch sein.
  • in Arbeitsstätten
    Bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern muss die Höhe des Geländers bei 100 Zentimetern liegen.
  • in allen Gebäuden
    Bei einer möglichen Absturzhöhe über 12 Metern müssen Treppengeländer mindestens 110 Zentimeter hoch sein.
WICHTIG:
Wenn Kleinkinder in einem Wohnhaus leben oder mit deren Anwesenheit zu rechnen ist, ist besonders wichtig eine entsprechende Kindersicherung der Treppe einzuplanen. Das Geländer muss so hoch sein, dass es nicht mühelos überklettert werden kann. Die Geländerteile dürfen maximal 12 Zentimeter weit auseinanderstehen.

Lage Handlauf 

  •  Abstand Handlauf und Wand
    Der Handlauf  sollte zwischen 85 und 110 Zentimeter hoch montiert werden. Laut DIN kann er sowohl an der Wand als auch über dem Treppengeländer angebracht werden. Der Abstand zwischen Handlauf und Wand sollte mindestens 5 Zentimeter betragen. Für breite Treppenhäuser muss unter Umständen zusätzlich in der Mitte ein Geländer eingeplant werden. 
  • Umfang Handlauf
    Für den Handlauf schreibt die DIN 18065 eine Breite zwischen 2,5 und 6 Zentimetern vor. Ab der dritten Stufe muss der Treppenlauf mit einem Handlauf ergänzt werden.

Abstände 

  • Abstand zum Treppenpodest
    Wenn das Treppengeländer oberhalb eines Treppenpodestes angebracht wurde, dürfen zwischen der Unterkante des Geländers und dem Podest maximal 12 Zentimeter liegen.
  • Abstand Treppengeländer und Stufen
    Wenn sich das Geländer über den Treppenstufen befindet, muss ein Abstand gewählt werden, der es unmöglich macht, einen Würfel mit einer Kantenlänge von 15 Zentimetern unter dem Geländer hindurch zu schieben.
  • Abstand Treppengeländer und Treppenlauf
    Für Treppengeländer, die bis zu sechs Zentimeter neben dem Treppenlauf liegen, gilt: Eine imaginäre Linie (waagerecht) des Stufenauftritts muss die Unterkante des Geländers berühren.
INFO:
In Ein- bzw. Zweifamilienhäusern ist ein durchgängiges Treppenhaus nicht verpflichtend. Hier kann die Kellertreppe auch separat gebaut werden und muss nicht an die restlichen Stockwerke des Hauses anschließen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn es sich um öffentliche Gebäude oder Mehrfamilienhäuser handelt. Hier schreibt die DIN 18065 ein durchgängiges Treppenhaus vor.

Lichtraumprofil

  • Lichtraumprofil weniger als 1 Meter
    Die Breite der Treppenstufe darf pro Seite nur maximal 10 Zentimeter eingeschränkt sein. Alle Bauteile dürfen höchstens 15 Zentimeter oberhalb der Kante der Stufe in das Lichtraumprofil ragen. Es ist auf eine lichte Treppendurchgangshöhe von zwei Metern zwischen der Oberkante der Stufe und der begrenzenden Bauteilunterkante zu achten.
Was ist das Lichtraumprofil?
Unter dem Begriff versteht man den vorhandenen Platz, also den lichten Raum, der für das Begehen einer Treppe zur Verfügung steht. Anders gesagt, wie hoch und breit die Treppe ist.
  • Lichtraumprofil weniger als 80 Zentimeter
    Der obere Teil des Lichtraumprofils darf nur bis zu maximal 25 Zentimeter durch Schrägen, zum Beispiel Dachschrägen, eingeschränkt werden.

    Pro Seite darf die nutzbare Breite der Treppenstufe nur maximal 10 Zentimeter eingeschränkt werden. Bauteile dürfen maximal 15 Zentimeter in das Lichtraumprofil hineinragen, gemessen ab der Oberkante der Stufe. Es ist auf eine lichte Höhe von zwei Metern zu achten.


Treppengeländer im Außenbereich: Vorschriften

Auch bei Außentreppen hat die Sicherheit oberste Priorität. Achten Sie auch hier darauf, dass beim Treppenbau Geländerhöhe und Abstände richtig eingehalten werden. 

Welche Vorschriften gibt es für Treppengeländer im Außenbereich?

Die Vorschriften für Außengeländer können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da sie der Landesbauordnung unterliegen. Zwar sind die bautechnischen DIN-Normen in den meisten Bauordnungen aufgenommen worden, jedoch sollten Sie sich über die genauen Vorgaben in Ihrem Bundesland informieren.

Für die optimale Absturzsicherung im Außenbereich gelten in der Regel die gleichen Maße wie im Innenbereich:

  • bei einer möglichen Absturzhöhe von 12 Metern gilt eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern
  • ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern gilt eine Geländerhöhe von mindestens 110 Zentimetern

Welche Vorschriften gelten für Balkongeländer?

Beim Bau eines Balkongeländers muss ebenfalls eine Mindesthöhe eingehalten werden, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten. Auch hierfür gibt die Landesbauordnung, die die Standardmaße vorgibt. Jedoch unterscheiden sich die Anforderung von Bundesland zu Bundesland.

Die folgenden Punkte zählen in erster Linie zu den wichtigsten Vorgaben:

  • Öffnungen zwischen den einzelnen Balkonstäben dürfen einen maximalen Abstand von 12 Zentimetern haben.
  • Der Abstand zwischen der Unterseite des Balkongeländers und der Bodenplatte darf maximal 12 Zentimeter betragen.
  • In den meisten Bundesländern ist eine Geländerhöhe von 110 Zentimetern vorgegeben. Auf horizontale Stäbe ist zudem zu verzichten, denn diese könnten von Kindern als Kletterhilfe genutzt werden.
UNSER EXPERTE ERKLÄRT:
„Es dauert immer Jahre, bis sich Neuerungen im Normbereich durchsetzen. Hier ist der Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V. einen Schritt voran und kann so jedem, nicht nur den Mitgliedern des BVTG, immer die neuesten anerkannten Regeln der Technik an die Hand geben.“

Lars Oemmelen – Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V.


Treppenbau Experte Lars Oemmelen des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V.

Über unseren Experten

Lars Oemmelen ist Teil der Geschäftsstelle des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG). Zweck des Verbandes ist die Förderung des Treppen- und Geländerbaus. Gemeinsam mit dem Vorstand des Bundesverbandes Walter Heinrichs beantwortet er die Fragen von Tischler-Schreiner.org rund um den Bau von Treppen.

» Zum Treppenbau Experten-Interview mit

Bildnachweis: Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG)


Fazit

Um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie beim Treppenbau verschiedene Bauvorschriften beachten, die sich meistens nach der Landesbauordnung richten. Wichtige bautechnische Richtlinien sind außerdem auch in DIN 18065 zu finden. In den meisten Bauordnungen ist die Norm bereits als fester Bestandteil aufgenommen. Zudem kann die Bauordnung von Bundesland zu Bundesland inhaltlich variieren, daher informieren Sie sich über die gelten Bauvorschriften für Ihre Region. So gehen Sie sicher, dass Sie im Innen- oder Außenbereich einen sicheren Treppenlauf bauen.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina studiert zurzeit Technikjournalismus und Technik-PR. Im Studium eignete Sie sich bereits die grundlegenden Kompetenzen in den Bereichen Print-, Online-, Hörfunk- und TV-Journalismus mit dem Schwerpunkt Technik an. Vor ihrem Studium absolvierte Sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin.