Im Treppenbau gibt es zahlreiche Herausforderungen und Besonderheiten. Sicherheit, die Einhaltung von Normen, Statik und Tragfähigkeit, aber natürlich auch die richtige Materialauswahl – das erfordert Fachwissen. Eine sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten aus dem Treppenbau sind entscheidend, um eine funktionale, sichere, aber auch ästhetisch ansprechende Treppe zu erhalten, davon ist Lars Oemmelen vom Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V. überzeugt. Im Gespräch mit www.tischler-schreiner.org erklärt der Treppenexperte, worauf es ankommt und was den öffentlichen vom privaten Bereich unterscheidet.

Über unseren Experten
Lars Oemmelen ist Teil der Geschäftsstelle des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG). Zweck des Verbandes ist die Förderung des Treppen- und Geländerbaus. Gemeinsam mit dem Vorstand des Bundesverbandes Walter Heinrichs beantwortet er die Fragen von Tischler-Schreiner.org rund um den Bau von Treppen.
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Welche Herausforderungen gibt es denn bei der Treppenplanung? Kann ich das als Laie auch selbst machen oder ist das immer etwas für den Profi?
Die fachgerechte Treppenplanung mit einem guten Auftritts- und Steigungsverhältnis und auch die Herstellung einer Treppe sollte unbedingt immer von Fachbetrieben durchgeführt werden. Ein Laie kann gar nicht beurteilen, in welchem Bauuntergrund die Treppe befestigt wird. Er kann auch selbst nicht ermitteln, welche statischen Werte für eine solche Treppenanlage anzusetzen sind.
Von einem Schaden beziehungsweise auch einer unsachgemäßen Befestigung bei einer Treppe hängen immer Menschen oder sogar Menschenleben ab und dort, wo eine Gefahr für Leib und Leben besteht, sollte man ausschließlich mit qualifizierten Fachleuten arbeiten.
Wer eine Treppenanlage „in Verkehr“ bringt, steht auch voll in der Haftung für Schäden, die durch dieses Gewerk entstehen. Ohne Fachkenntnisse, das nötige Wissen und auch eine gewisse Erfahrung im Treppenbau ist hier dringend von eigenmächtigen Experimenten abzuraten.

Nicht nur optisch soll Ihre Treppe überzeugen, beim Planen sollte vor allem die Sicherheit im Mittelpunkt stehen. Dieser Artikel gibt Ihnen die wichtigsten Tipps für eine sorgfältige und ordnungsgemäße Treppenplanung.
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Beim Treppenbau ist immer wieder vom Stufenverzug die Rede – worum handelt es sich dabei?
Den sogenannten Stufenverzug haben wir nur bei gewendelten Treppen. Dabei fangen wir vor der Wendelung an, die Stufen leicht zu verziehen. Das bedeutet, wir passen die Treppenstufen um die Rundung herum an, immer weniger, bis sie am Ende gerade sind. Dabei ist die Stufenabwicklung je nach Treppe unterschiedlich.
Auch hier gibt es Tricks und Finessen, die der Laie nicht kennt. Wenn Sie etwa bei einer Stahlholmtreppe den Stufenverzug ungünstig wählen, erhalten Sie nicht mehr genügend „Fleisch“ oder auch Randabstand zur Holzstufe und die Befestigung könnte so im ungünstigsten Fall herausreißen.
Gelten für eine Treppe eigentlich immer die gleichen Formeln oder macht es einen Unterschied, wo die Treppe sich befindet – Altbau, Neubau oder öffentliches Gebäude?
Planungsgrundlage für Treppen ist die DIN 18065 Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße. Die Treppennorm DIN 18065 gilt für alle Treppen in allgemeinen Gebäuden und für Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten oder innerhalb einer Wohneinheit. Damit findet die Norm für Treppen in und an Gebäuden Anwendung. Sie gilt nicht bei Roll-, Fahr- und Einschubtreppen sowie bei allen Treppen im Gelände. Die Inhalte sind grundsätzlich unabhängig vom Material, das beim Treppenbau zum Einsatz kommt.
Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen haben alle Bundesländer die DIN 18065 Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße bauaufsichtlich eingeführt, das heißt, sie ist jeweils Bestandteil der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) der einzelnen Bundesländer. Die DIN 18065 Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße ist damit als technische Baubestimmung bei der Ausführung von Gebäudetreppen zu beachten. Ergänzt wird die DIN 18065 durch die Landesbauordnungen. Sollten sich DIN-Norm und Landesbauordnung widersprechen, so gilt primär die Landesbauordnung.
Eine Treppe im Neubau unterliegt allen geltenden Vorschriften. Das heißt, hier muss eine entsprechende Statik vorhanden sein und alle sicherheitsrelevanten Maße müssen eingehalten werden. Meistens wird zu der Treppe ja auch ein entsprechendes Geländer verbaut. Diese Einhaltung wird bei der Schluss-Bauabnahme durch das zuständige Bauamt überprüft.
Im privaten Bereich werden Standfestigkeit oder einzuhaltende Sicherheitsmaße nicht mehr überprüft, da hier ja bereits eine Abnahme durch das Bauamt erfolgt ist. Aber auch hier geht die Haftung im Schadensfall auf den Hausbesitzer über, wenn dieser sich selber an der Treppenerstellung versucht. Ein Geschädigter kann sich dann mit seiner Schadensersatzforderung oder sogar Rentenansprüchen unmittelbar an den Hausbesitzer wenden. Dieses kann der Hausbesitzer aber umgehen, wenn er eine Fachfirma mit den Arbeiten beauftragt. Diese Firma steht dann in der Haftung für ihr Gewerk.
Im öffentlichen Bereich gelten höhere Anforderungen an Statik, Ausführung und Treppenbreite, da hier immer mit einer höheren Anzahl an Menschen zu rechnen ist, die gleichzeitig, zum Beispiel im Fluchtfall, die Treppe nutzen müssen.

In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die Formeln für die Treppenberechnung vor und erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe.
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Wer prüft denn das nach?
Das zuständige Bauamt. Wenn Sie die Treppe über eine Fachfirma erhalten, dann prüft diese selbst das noch einmal nach, zieht eventuell sogar einen Sachverständigen hinzu, um ganz sicher zu gehen, dass alles im Normbereich ist. Denn hier könnten, wie bereits erwähnt, sonst Gewährleistungsansprüche entstehen.
Unter den zahlreichen Regeln gibt es auch die Bequemlichkeitsregel – was versteht man darunter?
Dabei handelt es sich sozusagen um das normale Schrittmaß für Europäer. Dieses Schrittmaß besagt, dass der durchschnittliche Abstand zwischen zwei Schritten 630 mm beträgt. Dieses Schrittmaß wird dann in 2 x Steigung und 1 x Auftritt umgerechnet. Das heißt, eine optimale Schrittfolge in einer Treppe liegt bei einem Steigungsmaß von 180 mm und einem Auftritt von 270 mm. 2 x 180 mm + 270 mm = 630 mm. Eine Treppe mit den Maßen Steigung 190 mm und einem Auftritt von 250 mm ist ebenfalls im Normbereich. So lassen sich hier noch weitere Modelle errechnen.
Das halten Sie automatisch ein, wenn Sie nach DIN 18065 arbeiten. Dazu trifft sich mehrmals im Jahr ein Ausschuss, der sich aus Fachleuten aus dem Stahl- und Holzbereich sowie dem Steingewerbe, aber auch aus Architekten und Ingenieuren zusammensetzt. Diese Fachleute überarbeiten die Norm immer wieder, die letzte größere Überarbeitung war 2015/2016, im Jahr 2021 kamen noch einmal geringfügige Änderungen dazu. Die entsprechenden Gewerke müssen da immer auf dem Laufenden bleiben. Wir vom Bundesverband Treppen- und Geländerbau informieren unsere Mitglieder hier aber regelmäßig.
Gerne möchten wir hier auf die vom BVTG erarbeiteten Richtlinien im Treppen- und Geländerbau verweisen. Hier werden von den Experten des BVTG in regelmäßigen Abständen die Richtlinien neu erarbeitet und werden so zu den aktuellen Regeln der Technik. Es dauert immer Jahre, bis sich Neuerungen im Normbereich durchsetzen. Hier ist der BVTG einen Schritt voran und kann so jedem, nicht nur den Mitgliedern des BVTG, immer die neuesten anerkannten Regeln der Technik an die Hand geben.
Offene Treppen sehen ja sehr hübsch aus, aber sind die nicht auch ziemlich gefährlich – man denke da zum Beispiel an kleine Hunde oder Kinder – welche Rolle spielt die Sicherheit diesbezüglich bei der Treppenplanung?
Im privaten Bereich gibt es tatsächlich über die DIN hinaus keine Anforderungen. Es sind Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Es gibt natürlich Empfehlungen, aber Sie haben hier doch einen relativ großen Spielraum. Man könnte auch sagen, dass es sich im privaten Bereich um eine Grauzone handelt. Die DIN 18065 sagt zum Beispiel, dass das lichte Maß – also das Öffnungsmaß – zwischen den Stufen mehr als 120 Millimeter betragen kann. Da passt durchaus der Kopf eines kleinen Kindes durch, da könnte also auch ein Kind durchfallen. Andere Regelwerke aus dem Stahlbereich setzen allerdings voraus, dass keine Öffnung größer als die bekannten 120 mm sein dürfen. Um das zu vermeiden, gibt es neben den klassischen Treppengittern zum Beispiel die Möglichkeit, mit einer Trittleiste zu arbeiten, um die Öffnung zu verringern.

Eine Kindersicherung schützt die Kleinen vor einem Treppenabsturz. Welche Kindersicherungen für Ihre Treppe wichtig sind, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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Und wie ist es bei den Geländern?
Das Bauordnungsrecht gibt eine Mindesthöhe für Treppengeländer von 90 cm vor, wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet. Darüber liegt die Mindesthöhe des Geländers bei 110 cm. Bei Treppen und Brüstungen ist durch entsprechend gestaltete Absturzsicherungen dafür zu sorgen, dass Kleinkinder nicht durch Überklettern, Durchklettern oder Durchfallen zu Schaden kommen. DIN 18065 gibt für Treppen eine Geländerhöhe in Gebäuden im Allgemeinen von 70 Zentimetern hierfür als Erschwernis vor. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und Treppen innerhalb von Wohnungen. Der lichte Abstand von Geländerteilen darf in einer Richtung nicht mehr als 120 mm betragen. Auch um mindestens 150 mm nach innen gezogene Handläufe sind möglich.
Wenn sich bei der DIN 18065 etwas ändert, kann es dann sein, dass ich auch als Privatperson zum Beispiel die Höhe meines Geländers verändern muss?
Die derzeitige Geländerhöhe beträgt im Wohnbereich eines Einfamilienhauses 900 mm. Die Geländerhöhe wurde hergeleitet aus der „damaligen“ Größe eines Menschen. Zur Zeit der Festlegung des Maßes war ein Mensch mit 1,80 m schon groß. Damit war auch der Punkt, an dem dieser Mensch über das Geländer kippt bei 0,9 m. Mittlerweile werden die Menschen allerdings auch immer größer, sodass es in absehbarer Zeit wohl eine verbindliche Erhöhung des Geländer-Maßes auf 1.000 mm geben wird.
Sobald diese neue Norm dann erlassen wird, ist sie bei neuen Geländern auch zwingend bindend. Eine Ertüchtigung bei Geländern im Altbestand wird es aber nicht geben. (Anmerkung der Redaktion: Eine Ertüchtigung ist hier die Anpassung bestehender Anlagen, um Funktionalität und Sicherheit zu erhöhen).

Neben der Landesbauordnung ist auch die sogenannte DIN 18065 relevant. Welche Abstände und Höhen Sie für das Treppengeländer einhalten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Gibt es eine Pflicht, ab wie vielen Treppen ein Podest eingebaut werden muss oder bleibt das mir überlassen?
Bei Gebäuden im Allgemeinen müssen Sie zwangsläufig bei mehr als 18 Steigungen ein Zwischenpodest einbauen, beim Ein- und Zweifamilienhaus ist es nur eine Empfehlung. Aber wenn Sie zum Beispiel eine Spindeltreppe haben über zwei Etagen und bauen kein Podest ein, dann bekommen Sie auf jeden Fall einen Drehwurm. Und auch, wenn Sie etwas transportieren möchten, ist es einfacher mit Podest, weil Sie dann mal etwas abstellen können.
Wenn ich eine Holztreppe bauen möchte, welches Holz eignet sich dann besonders gut und welches gar nicht und warum?
Besonders gut geeignet sind Harthölzer wie Buche, Esche, Eiche oder Ahorn, wobei Eiche zurzeit das gängigste Holz für Treppen ist. Es gibt natürlich auch Kieferntreppen, weil sie viel günstiger sind. Empfehlenswert allerdings ist das nicht. Denn wenn Sie hier mit einem Stöckelschuh hochgehen, sehen Sie danach den Abdruck im Holz. Kiefernholz ist ein Weichholz und eigentlich für den Treppenbau nicht geeignet.
Würden Sie Ihre Holztreppe lackieren oder ölen?
Das Geölte gefällt mir persönlich zwar besser, widerstandsfähiger ist allerdings die lackierte Oberfläche. Es kommt natürlich immer darauf an, für welchen Zweck die Treppe ist. Es macht eben einen Unterschied, ob Sie vier kleine Kinder haben, die ihre Getränke gerne durchs Haus tragen oder ob Sie alleine wohnen und am liebsten in Socken herumlaufen.
Apropos kleine Kinder – wie effektiv ist es, eine Treppe zu dämmen?
Bei einer Holztreppe können Maßnahmen wie Auflagen sicher den Trittschall dämpfen, im Stahltreppenbau gibt es die Möglichkeit, jedes Stahlteil, das im Gebäude befestigt wird, grob gesagt mit einem Gummiauflager zu versehen. Auf diese Weise wird der Schall nicht ins Gebäude übertragen und das kann einiges an Lärmminderung ausmachen.

In manchen Fällen ist es notwendig, eine Holztreppe zu dämmen. Wann eine Holztreppe gedämmt werden sollte und wie Sie dabei vorzugehen haben, erfahren Sie hier.
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Im Treppenbau gibt es ja einige Begriffe, die sicher nicht jedem geläufig sind. Können Sie mir zum Beispiel erklären, was ein Treppenauge ist?
In der Draufsicht auf eine Treppe bezieht sich der Begriff „Treppenauge“ normalerweise auf den freien Raum oder die Lücke, die zwischen den einzelnen Stufen einer Treppe entsteht. Es ist der Bereich, der nicht von den Stufen selbst eingenommen wird und der es ermöglicht, dass Licht von oben durch die Treppe hindurch scheint. Das Treppenauge in der Draufsicht kann auch als eine Art Durchblick oder Öffnung betrachtet werden, die das Design und die Ästhetik der Treppe beeinflusst.
Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen einer Wendel- und einer Spindeltreppe?
Der Unterschied zwischen einer Wendeltreppe und einer Spindeltreppe liegt in ihrer Bauweise und Form. Eine Wendeltreppe ist eine Treppe, die sich um einen zentralen Punkt oder eine Achse windet. Sie hat in der Regel eine geschwungene Form und die Stufen sind um den Mittelpunkt angeordnet. Eine Spindeltreppe hingegen besteht aus einer zentralen Säule, um die sich die Stufen spiralförmig nach oben winden. Im Gegensatz zur Wendeltreppe sind die Stufen einer Spindeltreppe normalerweise um eine vertikale Achse angeordnet. Beide Treppenarten haben ihre eigenen Vor- und Nachteile und können je nach Raum und Design-Präferenzen ausgewählt werden.
Nehmen wir an, ich habe einen Altbau gekauft und möchte die darin vorhandene Holztreppe renovieren – worauf muss ich besonders achten? Und wann ist eine Sanierung notwendig? Woran erkenne ich das?
Auch hier ist es wieder ratsam, einen Fachbetrieb um Rat zu fragen. Für einen Laien ist es sehr schwer, die Standsicherheit einer vorhandenen Treppe zu beurteilen. Sollte die Standfestigkeit als gut empfunden werden, keine möglichen Risse in der Treppe oder im Verankerungsgrund erkennbar sein und wenn auch kein Wurmbefall sichtbar ist, dann ist diese Treppe augenscheinlich in einem guten Zustand. Aber auch das kann täuschen. Beim Begehen der Treppe bekommt man schon ein erstes Gefühl, ob die Treppe wackelt und knirscht. Bei einem unguten Gefühl sollten Sie auf alle Fälle gleich einen Fachmann hinzuziehen. Ein Treppen- Sanierungsfachbetrieb hilft hier weiter.

Was Sie beachten sollten, welche Möglichkeiten es gibt, was der Unterschied zwischen renovieren und sanieren ist und wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie Ihre Treppe renovieren möchten, das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Für welche Zwecke würden Sie eine Stahltreppe empfehlen?
Stahltreppen sind immer zu bevorzugen, wenn lange freitragende Treppenlauflinien vorhanden sind. Durch die Statik einer Stahltreppe kann man hier mit einfachen Möglichkeiten eine entsprechende Biegesteifigkeit erreichen. Im Außenbereich sind feuerverzinkte Stahltreppen wegen ihrer Wetterbeständigkeit sowieso klar im Vorteil. Hier ist im Gegensatz zur Holztreppe durch eine Verwitterung keine Beschädigung, wenn auch erst seit Jahren, beim verzinkten Stahl möglich.
Zusammengefasst: Was würden Sie jemanden raten, der sich eine neue Treppe bauen lassen möchte?
Treppenbau ist aus vielerlei Hinsicht nur etwas für Fachbetriebe. Da der Laie die Gefahren aus der Treppenstatik und der Befestigung im Mauerwerk möglicherweise falsch einschätzt, sind hier schon die ersten Gefahrenpunkte zu erkennen. Bei Treppenanlagen über mehrere Stockwerke ist hier die Gefahr für Leib und Leben groß. Ein weiterer Punkt beim Treppenbau auf einen Fachmann zu vertrauen, ist die Ästhetik und die Formgestaltung einer Treppe. Der erfahrene Profi ist in der Lage, die Treppe auf die Platzgegebenheiten anzupassen und so immer die bestmögliche Treppe zu planen.