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Carportbau

Carport Abstandsflächen: Grenzbebauung und Abstände beim Carportbau

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2025
Lesedauer: 18 Minuten
© undefined undefined / istockphoto.com

Planen Sie den Bau eines Carports, dann muss der Standort sowie die Maße so gewählt werden, dass Sie die baurechtlichen Regeln einhalten. Hierbei spielt vor allem der Abstand zum benachbarten Grundstück eine Rolle. Die Vorschriften können hierbei von Bundesland zu Bundesland und auch je Kommune variieren, weshalb Sie während der Planungsphase sich genau mit dem rechtlichen Rahmen auseinandersetzen müssen. Informieren Sie sich daher über die in Ihrem Wohnort geltenden Baurechte und vermeiden Sie bereits vor dem Baubeginn Nachbarschaftsstreitigkeiten, Bußgeldzahlungen sowie bei unrechtmäßigen Baumaßnahmen einen kostspieligen Rückbau. 

Alles auf einen Blick:

  • Carports gelten baurechtlich als Nebenanlagen. Daher unterliegen sie meist vereinfachten Regelungen zur Grenzbebauung.
  • Wie Garagen zählen Carports zu den privilegierten Bauwerken, was bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Abstandsflächen eingehalten werden müssen.
  • In den meisten Bundesländern sind Carports bis zu 30 Quadratmetern Grundfläche und bis zu 3 Metern Höhe verfahrensfrei, das heißt, sie können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
  • Ob dennoch eine Genehmigung erforderlich ist, hängt stets von Standort, Größe und Bauweise ab. Daher sollte vor Baubeginn unbedingt die zuständige Bauaufsichtsbehörde kontaktiert werden.
  • Wenn Sie Ihr Carport direkt auf der Grundstücksgrenze bauen möchten, dann kann zudem die Zustimmung Ihres Nachbarn erforderlich sein. 

Was bedeutet Grenzbebauung bei einem Carport? 

Unter einer Grenzbebauung versteht man die Errichtung eines Bauwerks direkt auf der Grundstücksgrenze, ohne dass eine Abstandsfläche freigehalten wird. Während bei Wohnhäusern in der Regel bestimmte Mindestabstände zwingend einzuhalten sind, gelten für Carports erleichterte Vorschriften, da sie als Nebenanlagen eingestuft werden. Ziel dieser Sonderregelung ist es, Grundstücksflächen effizient zu nutzen, ohne dass die

  • Belichtung,
  • Belüftung oder
  • Privatsphäre des Nachbargrundstücks

wesentlich beeinträchtigt wird. Die individuellen Landesbauordnungen des Bundesländer sehen deshalb eine „privilegierte Grenzbebauung“ für Carports und in den meisten Fällen auch für Garagen vor. Das bedeutet konrekt, dass unter bestimmten baulichen Voraussetzungen Carports direkt an die Grenze gebaut werden dürfen, ohne dass die üblichen Abstandsflächen erforderlich sind. Damit eine solche Grenzbebauung zulässig ist, muss die Baukonstruktion bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Begrenzungen bei der Wandhöhe, der Gesamtlänge entlang der Grenze und der offenen Bauweise.

Gut zu wissen:
Abstandsflächen dienen nicht nur der Wahrung der Privatsphäre zwischen benachbarten Grundstücken. Sie erfüllen auch wichtige bautechnische und sicherheitsrelevante Funktionen. Durch ausreichende Abstände wird sichergestellt, dass Gebäude ausreichend belichtet und belüftet werden und dass sich im Brandfall Feuer nicht zu schnell ausbreiten kann. Zudem tragen Grenzabstände auch zu einem ausgeglichenen Mikroklima bei, indem sie eine natürliche Luftzirkulation ermöglichen und Hitzestau zwischen Gebäuden verhindern.

Wann ist ein Carport als Grenzbebauung erlaubt?

Ob ein Carport oder eine Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen, hängt in erster Linie von der jeweiligen Landesbauordnung ab. Auch die Baugenehmigungspflicht spielt eine wichtige Rolle: In vielen Fällen ist ein standardmäßiger Carport genehmigungsfrei, doch das gilt nicht uneingeschränkt. Entscheidend sind immer die Größe, die Bauweise, die Nutzung und der Standort. So kann ein kleiner, offener Carport verfahrensfrei sein, während ein größerer oder teilweise geschlossener Bau genehmigungspflichtig wird. Wer sicher gehen möchte, sollte sich vorab beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde erkundigen, welche Vorschriften am jeweiligen Standort gelten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Carport direkt an die Grenze zu bauen?

  • maximale Wandhöhe: 3 Meter
  • maximale Länge: 9 Meter je Grundstücksgrenze (Gesamtlänge > 15 Meter) 
  • Nutzung: ausschließlich zur Unterstellung von Fahrzeugen, keine Aufenthaltsräume
  • Bauteile: Dachneigung, Überstände und Regenrinnen dürfen nicht über die Grenze hinausragen
  • Nachbarschaftsschutz: keine unzumutbaren Nachteile wie Regenwasserabfluss oder übermäßige Verschattung 
  • Zustimmung: Der Nachbar muss zustimmen, wenn die erlaubten Maße überschritten werden oder der Mindestabstand nicht eingehalten wird

Diese Bedingungen für das Bauen auf einer Grundstücksgrenze gelten in der Regel auch für Garagen. Wenn Ihr Carport die Voraussetzungen erfüllt, dann sollten Sie, um Konflikte zu vermeiden, Ihre Nachbarn informieren und ihn über die Bauvorhaben informieren. Holen Sie sich zur Absicherung eine schriftliche Zustimmung ein. 

Warum darf ein Carport direkt an die Grenze gebaut werden?

Ein Carport fällt baurechtlich in die Kategorie Nebenanlagen oder auch priviligerter Bebauung, weshalb andere Regelugen gelten als für herkömmliche Wohnhäuser. Werden Voraussetzungen wie unter anderem die maximale Länge sowie Höhe eingehalten, dann ist das Bauen direkt auf der Grundstücksgrenze erlaubt. Die Ausnahmeregelung schafft die Möglichkeit, dass Bauherren ihre Grundstücksfläche effizient zu nutzen, ohne zu stark eingeschränkt zu werden.



Carport Grenzbebauung: Was schreibt die Musterbauordnung vor?

Die Musterbauordnung (MBO) ist keine rechtsverbindliche Vorschrift, sondern dient den Bundesländern als Orientierungsrahmen für die Ausarbeitung ihrer eigenen Landesbauordnungen. Sie formuliert also grundlegende baurechtliche Prinzipien, an denen sich die Länder bei der Erstellung ihrer Regelwerke orientieren können. Nach der MBO müssen Abstandsflächen mindestens 0,4 (entspricht 40 Prozent) der Wandhöhe eines Gebäudes betragen, in der Praxis mindestens 3 Meter. Gleichzeitig erlaubt sie die Grenzbebauung von Nebenanlagen wie Carports oder Garagen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Regelungen sind beim Bau eines Carports wichtig?

  • Landesbauordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes
  • zuständige Baubehörde der Gemeinde oder Stadt
  • Bebauungsplan des Grundstücks 
  • Nachbarrechtsgesetz, sofern eine Grenzbebauung vorgesehen ist
Info:
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher, kommunaler Plan, der festlegt, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets bebaut und genutzt werden dürfen. Er bildet die rechtliche Grundlage für Bauvorhaben und sorgt dafür, dass sich neue Gebäude harmonisch in das Ortsbild einfügen. Das Nachbarrechtsgesetz regelt zudem die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Grundstückseigentümern. Es soll sicherstellen, dass Bauvorhaben wie Carports keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für Nachbarn verursachen und Streitigkeiten vermieden werden.

Wann gilt eine Bebauung als „grenznah“ oder direkt auf der Grenze?

  • Eine Bebauung gilt als grenznah, wenn der Grenzabstand weniger als 3 Meter beträgt, das Bauwerk aber nicht direkt auf der Grenze steht. Dann sind weiterhin Abstandsflächen einzuhalten, die meist nach den Landesbauordnungen bemessen werden. Ein Abstand, auch von wenigen Zentimetern zur Grenze, bedeutet rechtlich, dass keine Grenzbebauung vorliegt, sondern eine grenznahe Bebauung.
  • Wenn das Bauwerk direkt auf der Grundstücksgrenze steht, liegt eine Grenzbebauung vor. Das ist nur erlaubt, wenn die Bauordnung des Bundeslandes sie zulässt und die baulichen Vorgaben eingehalten werden.

Welche Regelungen gelten speziell für die Grenzbebauung zur Straßenfront?

Auch wenn ein Carport seitlich an die Grenze gebaut werden darf, kann die Front zur Straße durch den Bebauungsplan komplett ausgeschlossen sein. Anders als bei Nachbargrenzen gelten zur Straßenseite besondere Abstandsregelungen. Diese sichern die Verkehrssicherheit, etwa durch Sichtfelder an Kreuzungen und dienen der Wahrung eines einheitlichen Straßenbilds. Häufig ist im Bebauungsplan genau geregelt, wie weit ein Carport von der Straße entfernt stehen muss und das auch dann, wenn die seitliche Grenzbebauung zulässig wäre.

Wie werden Abstandsflächen im Allgemeinen berechnet?

Die Abstandsfläche ergibt sich grundsätzlich aus der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung. Sie wird mit einem in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegten Faktor multipliziert.

Die vereinfachte Formel lautet:

F × (H + FD × HD) = TA

Dabei steht:

  • F für den Abstandsflächenfaktor gemäß Landesbauordnung,
  • H für die Wandhöhe des Gebäudes,
  • FD für den Dachfaktor, der die Dachneigung berücksichtigt,
  • HD für die Dachhöhe und
  • TA für die resultierende Tiefe der Abstandsfläche.

In Wohngebieten liegt der Abstandsflächenfaktor in der Regel bei 0,4. Das bedeutet: Je höher ein Gebäude ist oder je steiler das Dach ausfällt, desto größer wird auch die einzuhaltende Abstandsfläche.

Welcher Mindestabstand gilt typischerweise für die Grenzbebauung?

Zwischen Wohnhäuser muss in den meisten Bundesländern der gesetzliche Mindestabstand von 3 Meter eingehalten werden, wobei in Baden-Württemberg einen Abstand von 2,5 Meter vorgeschrieben ist. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Nachbarn und stellt eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz des Grundstücks sicher. Da Carports als offene Konstruktionen gelten, wird das Risiko einer Beeinträchtigung geringer bewertet. Aus diesem Grund gelten hierfür oft erleichterte Sonderregelungen.

Abstandsflächen nach Landesbauordnung: Welche Regeln gelten in den Bundesländern?

Bundesland & Regelwerk Mindestabstand Faktor Gebäudehöhe Faktor Dachneigung
Baden-Württemberg § 5 LBO 2,5 Meter bei 5 Meter langen Außenwänden, mind. 2 Meter 0,4 / in Kerngebieten: 0,2 > 45°: 0,25 > 70°: 1
Bayern § 6 BayBO 3 Meter 0,4 / in Städten > 250.000 Einwohner: 1 > 45°: ⅓ > 70°: 1
Berlin § 6 BauO Bln 3 Meter 0,4 k. A.
Brandenburg § 6 Bbg BO 3 Meter 0,4 k. A.
Bremen § 6 Brem LBO 3 Meter 0,4 < 70°: ⅓ ab 70°: 1
Hamburg § 6 HBauO 2,5 Meter 0,4 < 70°: ⅓ ab 70°: 1
Hessen § 6 HBO 3 Meter 0,4 > 45°: ⅓ > 70°: 1
Mecklenburg-Vorpommern § 6 LBau M-V 3 Meter 0,4 < 70°: ⅓ ab 70°: 1
Niedersachsen § 5 NBauO 3 Meter 0,4 k. A.
Nordrhein-Westfalen § 6 BauO NRW 3 Meter 0,4 / Kerngebiete: 0,25 > 45°: ⅓ > 70°: 1
Rheinland-Pfalz § 6 LBauO 3 Meter 0,4 / < in Kern- und Sondergebieten > 45°: ⅓ > 70°: 1
Saarland § 7 LBO 3 Meter 0,4 / < in Kern- und Sondergebieten > 45°: ⅓ > 70°: 1
Sachsen § 6 SächsBO 3 Meter 0,4 < 70°: ⅓ ab 70°: 1
Sachsen-Anhalt § 6 BauO LSA 3 Meter 0,4 < 70°: ⅓ ab 70°: 1
Schleswig-Holstein § 6 LBO 3 Meter 0,4 > 45°: 0,25 > 70°: 1
Thüringen § 6 ThürBO 3 Meter 0,4 < 70°: ⅓ ab 70°: 1

Diese Übersicht gilt vor allem für Privatgrundstücke, denn in Gewerbe und Industrie gelten in der Regel geringere Abstände. Zudem werden die Landesbauordnungen regelmäßig überarbeitet. Es ist daher dringend zu empfehlen, Auskunft beim zuständigen Amt einzuholen, bevor Sie mit der Planung beginnen.

Abweichende Regelungen in einzelnen Bundesländern

  • In Berlin und Hamburg gelten teils strengere Regeln, insbesondere in innerstädtischen Bereichen, um Konflikte in dicht besiedelten Stadtgebieten zu vermeiden. Oft muss zusätzlich geprüft werden, ob der Carport in das Stadtbild passt. Während in Berlin teilweise auch Bebauungspläne striktere Vorgaben machen, spielt in Hamburg der Brandschutz eine größere Rolle.
  • In Bayern können laut der Bayrischen Bauordnung (BayBO) auch mehrere Carports auf einer Grenze errichtet werden, solange die Gesamtlänge von 15 Metern nicht überschritten wird.
  • Niedersachsen verlangt in manchen Gemeinden auch für Carports mit Standardmaßen eine Genehmigung. Unterschiede ergeben sich außerdem bei der Frage, ob die Zustimmung des Nachbarn zwingend erforderlich ist. 


Brauche ich eine Baugenehmigung für den Carport an der Grenze?

In vielen Bundesländern sind Carports mit einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern und einer Bauhöhe von maximal 3 Metern verfahrensfrei. Das bedeutet, dass in diesen Fällen keine Baugenehmigung für ein Carport erforderlich ist. Soll der Carport jedoch direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, gelten zusätzliche Vorgaben. Eine Grenzbebauung ist nur dann genehmigungsfrei zulässig, wenn die Landesbauordnung diese ausdrücklich erlaubt und die vorgeschriebenen Maße (z. B. Wandhöhe, Länge und Abstand) nicht überschritten werden. Sobald Ihr Carport größer ausfällt als die zulässigen Abmessungen oder sich der Standort außerhalb der genehmigungsfreien Grenzbebauung befindet, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Auch wenn der Bebauungsplan besondere Vorgaben enthält oder der Nachbar durch die Bauweise betroffen sein könnte, muss das Bauvorhaben vorher beim zuständigen Bauamt geprüft und genehmigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei, anzeigepflichtig und genehmigungspflichtig?

  • verfahrensfrei: Eine Genehmigung ist in der Regel nicht notwendig, wenn ein Carport die in der Landesbauordnung vorgegebenen Maße besitzt. Auch wenn keine Genehmigung beantragt werden muss, müssen sämtliche gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
  • anzeigepflichtig: Manche Bundesländer verlangen eine Bauanzeige bei der Gemeinde, auch wenn keine Genehmigung notwendig ist. Eine Bauanzeige ist die formale Mitteilung an die Baubehörde, dass ein bestimmtes Bauvorhaben geplant ist, damit diese prüfen kann, ob es den geltenden Vorschriften entspricht.
  • genehmigungspflichtig: Bei größeren Bauwerken oder besonderen Lagen, etwa in denkmalgeschützten Bereichen, ist immer ein Bauantrag nötig.
TIPP:
Auch wenn Ihr Carport verfahrensfrei sein sollte, kann es vorteilhaft sein, wenn Sie trotzdem eine Bauanzeige einreichen. So haben Sie einen Nachweis, dass die Baubehörde informiert wurde.

Carport an Grundstücksgrenze: Brauche ich die Zustimmung meiner Nachbarn?

Die Zustimmung von Nachbarn ist in der Regel dann notwendig, wenn es sich um eine genehmigungspflichtige Konstruktion handelt und/oder Sie den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten. Auch wenn Dachüberstände oder Abflüsse in Richtung Nachbargrundstück führen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und nach einer schriftlichen Zustimmung fragen. Die Zustimmung ersetzt dabei natürlich nicht die Genehmigungspflicht, denn ist eine zusätzliche Voraussetzung. Für eine harmonische Nachbarschaftbeziehung empfiehlt es sich jedoch, Ihren Nachbarn über Ihr Bauprojekt zu informieren und eine Zustimmung einzuholen, auch wenn es sich um ein verfahrenfreies Carport handelt. So sichern Sie sich rechtlich am besten ab. 

Muss der Nachbar der Carport Grenzbebauung zustimmen?

keine Zustimmung nötig, wenn Zustimmung erforderlich, wenn
der Carport die gesetzlich festgelegten Maße einhält, verfahrensfrei errichtet werden darf oder der Bebauungsplan Grenzbebauung erlaubt wenn von den Abstandsflächen oder baulichen Vorgaben abgewichen wird

Verweigert der Nachbar die Zustimmung, ist das Bauvorhaben ohne Ausnahmegenehmigung nicht umsetzbar. Die Bauordnungen sehen vor, dass Nachbarn bei Abweichungen von Abstandsflächen angehört werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall, ob eine Ausnahmeregelung erteilt werden kann.

Was gilt, wenn ein Bebauungsplan existiert?

Für die Errichtung eines Carports kann ein Bebauungsplan die Möglichkeiten einer Grenzbebauung deutlich einschränken oder auch ausdrücklich zulassen. Seine Bestimmungen haben dabei immer Vorrang vor den allgemeinen Regelungen der Landesbauordnung.

Typische Inhalte von Bebauungsplänen sind

  • die Festlegung von Baugrenzen und Abstandsflächen,
  • Vorgaben zu Dachform, Höhe und Materialien sowie
  • Bestimmungen zu Stellplätzen, Zufahrten und deren Lage auf dem Grundstück.

Es lohnt sich daher, den Bebauungsplan Ihres Grundstücks genau zu prüfen, bevor Sie mit der Planung eines Carports beginnen. Die Unterlagen können in der Regel beim örtlichen Bauamt eingesehen oder über das kommunale Geoportal online abgerufen werden.

Was tun, wenn der Bebauungsplan keine Carports erwähnt?

Fehlt im Bebauungsplan eine ausdrückliche Regelung zum Thema Carport, gelten die allgemeinen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung. In diesem Fall kann ein Carport unter bestimmten Voraussetzungen auch an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Ob das Vorhaben genehmigt wird, hängt jedoch von der Einschätzung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab. Sie prüft, ob der geplante Carport in das Umfeld passt, die gesetzlichen Mindestabstände eingehalten werden und keine nachbarrechtlichen Belange verletzt sind. Daher sollten Sie sich bereits in der Planungsphase an das Bauamt wenden und die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig abklären.

Was tun bei „ortsüblicher Bebauung“ ohne Bebauungsplan?

Es gibt nicht für jedes Grundstück einen Bebauungsplan und wenn das der Fall ist, wird sich an der sogenannten ortsüblichen Bebauung orientiert Das bedeutet, dass in der Regel das zulässig ist, was sich harmonisch in die vorhandene Bebauung der Umgebung einfügt. Stehen in Ihrer Straße oder Siedlung bereits mehrere Carports an der Grundstücksgrenze, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihr Carport genehmigt wird. 

Was passiert bei einem Schwarzbau oder einer Anzeige durch Nachbarn?

Die Folgen eines Schwarzbaus reichen von Geldstrafen bis hin zur Eintragung in das Baukataster als Bauverstoß. Solche Einträge können sich negativ auf spätere Bauvorhaben auswirken, da Behörden bei der Genehmigung neuer Projekte auch das bisherige Bauverhalten des Eigentümers prüfen. Die Bauaufsichtsbehörde kann in solchen Fällen zudem den sofortigen Baustopp, den kompletten Rückbau oder ein Bußgeldverfahren anordnen. Zusätzlich können zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn drohen, wenn deren Rechte, etwa durch fehlende Abstandsflächen oder Überbauten, verletzt wurden. Zudem können Versicherungen die Regulierung von Schäden verweigern, wenn der Bau als unrechtmäßig gilt. Prüft die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit des Carport und stellt einen unsachgemäßen Bau fest, kann ein Rückbaubescheid erlassen werden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihren Carport auf eigene Kosten zu entfernen. Je nach Bundesland kann zusätzlich ein Bußgeld verhängt werden. Ist ein Carport nur verfahrenspflichtig, müssen Sie sich trotzdem an die geltenden Bauvorschriften halten, anderenfalls gilt ihr Carport als rechtswidrige Errichtung. Wenn Sie planen, Ihr Carport selber zu bauen, ist es daher wichtig, sich zuerst über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Arbeiten Sie mit einem zuverlässigen Fachbetrieb zusammen, dann hat das den Vorteil, dass sich der Profi mit den geltenden Richtlinien bereits gut auskennt und Ihren Carport entsprechend planen kann.

Beispiele für zulässige Carport Grenzbebauung

Beispiel Ergebnis Details
Carport Bayern: 2,8 Meter Höhe, 8 Meter Länge, direkt an Grenze genehmigungsfrei Ein einzelnes Carport bis maximal 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge an der Grenze gilt nach der BayBO in der Regel als genehmigungsfrei, sofern Volumen und weitere Vorgaben eingehalten werden.
Carport Berlin: 2,9 Meter Höhe, 8 Meter Länge, dicht bebaut Notwendigkeit einer Baugenehmigung, bebauungsplanabhängig In Berlin sind Carports bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei. In dicht bebauten Gebieten und bei abweichendem Bebauungsplan können Einschränkungen gelten.
Carport Nordrhein-Westfalen: 3 Meter Höhe, 9 Meter Länge mit Nachbarzustimmung, zulässig In NRW dürfen Carports bis 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge ohne Baugenehmigung gebaut werden. Nachbarzustimmung ist oft Voraussetzung bei Grenzbebauung.
Carport Niedersachsen: 2,5 Meter Höhe, 12 Meter Länge genehmigungspflichtig In Niedersachsen ist die maximal zulässige Länge bei Grenzbebauung in der Regel 9 Meter. Bei Überschreitungen muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Auch bei gleichen Maßen kann die Genehmigung unterschiedlich ausfallen, je nach Bundesland und örtlicher Baupraxis. Deshalb ist eine individuelle Prüfung bei der zuständigen Bauaufsicht unerlässlich.

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Informieren Sie sich frühzeitig beim zuständigen Bauamt, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, damit Sie sich bei der Planung an die rechtlichen Vorschriften orientieren können. 
  2. Falls Sie ein bestehenden Carport erweitern oder mit einer Seitenwand nachrüsten möchten, sollten Sie sich ebenfalls erkundigen, ob diese Maßnahmen beim Bauamt gemeldet werden müssen.
  3. Kalkulieren Sie nicht nur die Baukosten, sondern auch laufenden Kosten für Wartung und Pflege ein, insbesondere wenn Sie Holz oder andere witterungsanfällige Materialien verwenden.
  4. Prüfen Sie die Bodenbeschaffenheit, bevor Sie das notwendige Fundament für das Carport planen. Ein stabiler Untergrund ist entscheidend, damit sich der Carport an der Grenze nicht absenkt oder verzieht.
  5. Wenn Sie mit einem Fachbetrieb zusammenarbeiten, dann garantiert das einen reibungslosen sowie gesetzeskonformen Bau, da sich der Profi mit den örtlichen Bauregelungen bereits vertraut ist. 


Fazit

Die Grenzbebauung mit einem Carport ist grundsätzlich erlaubt, sofern die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind dabei vor allem die Landesbauordnung, ein eventuell vorhandener Bebauungsplan sowie die Zustimmung der Nachbarn, wenn diese nach den örtlichen Vorschriften erforderlich ist. In den meisten Bundesländern dürfen Carports direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sie bestimmte Höhen- und Längenbegrenzungen einhalten. Typischerweise gelten bis zu 3 Meter Wandhöhe und bis zu 9 Meter Gesamtlänge entlang der Grenze als zulässiger Rahmen für eine verfahrensfreie Errichtung. Wer davon abweichen möchte, etwa durch größere Bauhöhen, längere Anbauten oder geschlossene Seitenwände, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Um spätere Konflikte oder Rückbauverfügungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits in der Planungsphase die zuständige Baubehörde einzubeziehen und das Gespräch mir Ihren Nachbarn zu suchen. So erhalten Sie eine verbindliche Auskunft und können Ihr Carport-Projekt sicher und rechtssicher umsetzen.

Carport Grenzbebauung: Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Carport auch nachträglich direkt an die Grenze setzen?

Das ist grundsätzlich durch eine Erweiterung möglich, sofern die Landesbauordnung und die zuständige Baubehörde das zulassen. Auch bei einem nachträglichen Bau müssen jedoch die baurechtlichen Vorgaben eingehalten und gegebenenfalls eine Genehmigung eingeholt werden. 

Gilt eine Dachverlängerung über die Grenze als Verstoß?

Dachüberstände, Regenrinnen oder andere Bauteile dürfen die Grundstücksgrenze nicht überschreiten, es sei denn, der Nachbar hat dem ausdrücklich zugestimmt und/oder es liegt eine Genehmigung vor. Um Streit zu vermeiden, sollte die Dachkonstruktion Ihres Carports so geplant werden, dass sie vollständig auf dem eigenen Grundstück verbleibt.

Was passiert, wenn mein Nachbar später selbst an die Grenze bauen will?

Wenn der Nachbar zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls an die Grenze bauen möchte, gilt das gleiche Baurecht für beide Parteien. Besteht also bereits ein Carport an der Nachbargrenze, darf auf der gegenüberliegenden Seite grundsätzlich ein vergleichbares Bauwerk errichtet werden. Vorausgesetzt, es werden die zulässigen Maße und Bauvorschriften eingehalten. Bereits bestehende Grenzbauten müssen nicht entfernt werden, solange sie rechtmäßig errichtet wurden. Auf diese Weise können beide Carports direkt nebeneinander stehen, ohne dass ein Verstoß gegen das Baurecht vorliegt.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina studiert zurzeit Technikjournalismus und Technik-PR. Im Studium eignete Sie sich bereits die grundlegenden Kompetenzen in den Bereichen Print-, Online-, Hörfunk- und TV-Journalismus mit dem Schwerpunkt Technik an. Vor ihrem Studium absolvierte Sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin.