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Treppenbau

Bewahren Sie festen Halt mit der richtigen Handlauf-Höhe!

Tischler-Schreiner.org Team
Verfasst von Tischler-Schreiner.org Team
Zuletzt aktualisiert: 14. September 2023
Lesedauer: 5 Minuten
© didecs / stock.adobe.com

Eine kleine Unachtsamkeit beim Treppensteigen und schon läuft man Gefahr, die Stufen hinunterzustürzen. Wäre da nicht der Handlauf, der den notwendigen Halt bietet. Was neben Handlauf-Höhe und -breite zu beachten ist, erfahren Sie auf Tischler-Schreiner.org!

An Treppengeländern, Brüstungen oder Wänden montiert ist der Handlauf ein eher unscheinbares Element. Doch speziell beim Treppensteigen bietet er körperlich beeinträchtigten Personen sowie im Falle eines Sturzes den notwendigen Halt. Neben der Form und dem Material – darunter Holz, Kunststoff und Metall – gilt es auch, die passende Handlauf-Höhe zu bestimmen. Diese unterliegt bestimmten Normen, die wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst haben. Außerdem informieren wir Sie über weitere Bestimmungen, die beim Bau einer Treppe zu beachten sind.

Handlauf-Höhe gemäß DIN-Norm

Wenn Sie Ihre neue Treppe einbauen möchten, gilt es in erster Linie, die entsprechenden Bau- und Sicherheitsrichtlinien zu beachten. So bestimmt die DIN-Norm 18065 neben Definitionen und Maßen für Treppen und Geländer auch die Handlauf-Höhe.

UNSER EXPERTE ERKLÄRT:
„Eine Treppe im Neubau unterliegt allen geltenden Vorschriften. Das heißt, hier muss eine entsprechende Statik vorhanden sein und alle sicherheitsrelevanten Maße müssen eingehalten werden. Meistens werden zu der Treppe ja auch ein entsprechendes Geländer und ein Handlauf verbaut. Diese Einhaltung wird bei der Schluss-Bauabnahme durch das zuständige Bauamt überprüft.“

Lars Oemmelen – Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V.

Demnach sind Treppenhandläufe so zu montieren, dass sie bequem genutzt werden können und sich in Griffhöhe befinden. Das heißt, sie sollten eine Höhe von mindestens 80 cm und maximal 115 cm betragen. Um die Handlauf-Höhe zu berechnen, wird von der Vorderkante der Stufe bis zur Oberkante des Handlaufs Maß genommen. Die durchschnittliche Handlauf-Befestigungshöhe beträgt 85 bis 90 cm. Wird die Oberkante des Treppengeländers als Handlauf ausgebildet, so darf das Geländer selbst also nicht höher als 115 cm sein. Wer hingegen ein Geländer montieren möchte, das diese Maximalmaße übersteigt, muss einen gesonderten, tiefer liegenden Handlauf anbringen. Bei der Montage von Handläufen an einer Mauer, beispielsweise entlang einer Rampe, gelten dieselben Bestimmungen. Hier ist besonders bei der Montage des Handlaufs zu beachten, dass die Wand, sofern sie nicht aus Beton besteht, eine ausreichende Stärke aufweist.

UNSER TIPP:
Für einen fachgerechten und normgerechten Einbau Ihrer Holztreppe mit der passenden Handlauf-Höhe beauftragen Sie am besten einen Fachmann! Dieser fertigt Ihre Treppe nach Ihren Wünschen an, informiert Sie über die geltenden Richtlinien und benutzt zudem hochwertiges Holz! Auch wenn Sie Ihren abgenutzten Handlauf sowie die Handlauf-Halterung erneuern möchten, ist ein Tischler hierfür der beste Ansprechpartner. Auf unserem Portal können Sie qualifizierte Fachbetriebe in Ihrer Nähe kontaktieren und mit den anstehenden Arbeiten beauftragen. Dafür müssen Sie lediglich unser Online-Formular ausfüllen. Nach kurzer Zeit erhalten Sie bis zu drei konkrete Angebote von handverlesenen Profis!

Weitere DIN-Normen für die Handlauf-Befestigung

Abgesehen von der Handlauf-Höhe gilt es, weitere Richtlinien bei der Befestigung des Handlaufs zu beachten:

  • Handläufe müssen fest und griffgerecht sein. Ein Handlauf aus Seil bietet beispielsweise nicht genügend Halt, da er nachgibt.
  • Die greifbare Breite bzw. der Durchmesser des Handlaufs muss zwischen 3 und 4,5 cm betragen. Für den Seitenabstand zu benachbarten Bauteilen, zum Beispiel zur Wand, sind mindestens 5 cm einzuplanen.
  • In der Regel müssen Treppen mit mehr als drei Stufen mit einem Handlauf ausgestattet sein. In Abwärtsrichtung gesehen sollte der Handlauf für die Treppe an der rechten Seite angebracht sein. Beträgt die Stufenbreite über 1,50 m, sind Handläufe auf beiden Seiten anzubringen. Bei einer Breite von über 4 m ist ein Zwischenhandlauf mittig auf der Treppe zu montieren. Die Bestimmungen bezüglich der Handlauf-Höhe bleiben auch hier stets dieselben.
  • In öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie beispielsweise Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Hotels müssen Handläufe an Treppen durchgehend und beidseitig verlaufen. Dies regelt die DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Vor der ersten Stufe wie auch nach der letzten Stufe muss eine Fortführung des Handlaufs von jeweils 30 cm eingeplant werden. Diese Bestimmungen gelten auch für Wohngebäude mit mehr als zwei, über Stufen erreichbare Wohnungen.
  • In Privathäusern und Wohnungen sind Handlauf-Unterbrechungen mit mindestens 5 bis maximal 20 cm Abstand erlaubt. Auch ein beidseitiger Handlauf ist nicht verpflichtend, wird jedoch vor allem entlang gewendelter Treppen empfohlen.


Treppenbau Experte Lars Oemmelen des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V.

Über unseren Experten

Lars Oemmelen ist Teil der Geschäftsstelle des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG). Zweck des Verbandes ist die Förderung des Treppen- und Geländerbaus. Gemeinsam mit dem Vorstand des Bundesverbandes Walter Heinrichs beantwortet er die Fragen von Tischler-Schreiner.org rund um den Bau von Treppen.

» Zum Treppenbau Experten-Interview mit

Bildnachweis: Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG)


Fazit

Handläufe werden in der Regel auf Treppengeländern oder an Wänden zur Sicherung und Haltgebung angebracht. Die Handlauf-Höhe ist gesetzlich geregelt und muss zwischen 80 und 115 cm betragen. Weitere Richtlinien sind in der DIN 18065 und der DIN 18040 festgelegt.

Über unsere*n Autor*in
Tischler-Schreiner.org Team
Tischler-Schreiner.org ist das Branchenverzeichnis für Fachbetriebe, die sich auf die Verarbeitung von Holz spezialisiert haben. Die Redaktion von Tischler-Schreiner.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die sich mit Holz in Ihrem Zuhause beschäftigen: von Holzböden über Holzmöbel bis hin zu Treppen und Zäunen.