Mit dem Kauf und der Eigenmontage eines Treppengeländer-Bausatzes können Sie zwar Geld sparen, Grundlage für beides sind jedoch umfangreiche Fachkenntnisse, denn Geländer sind in erster Linie eine Absturzsicherung und müssen dementsprechende Kriterien erfüllen.
Ein Treppengeländer bestehen aus den Pfosten, dem Handlauf und der Geländerfüllung. Nach der DIN-Norm 18065 muss dann ein Geländer als Absturzsicherung an einer Treppe angebracht werden, wenn diese eine Höhe von 90 cm überschreitet. Darüber hinaus gibt es noch weitere Sicherheitsvorgaben, die Sie unbedingt beachten müssen: Denn wenn das Geländer nicht stabil genug ist, wird es lebensgefährlich, da es bei zu hohem Druck beispielsweise nachgeben kann. Ein Treppengeländer selber zu bauen und zu montieren, birgt folglich viele Gefahren – auch wenn ein Fertigbausatz verwendet wird. In diesem Beitrag auf Tischler-Schreiner.org erfahren Sie, welche Sicherheitsvorgaben einzuhalten sind!
Treppengeländer-Bausatz: Auswahl der Materialien
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Bausatz für Ihr Treppengeländer zu verwenden, steht als nächster Schritt die Auswahl des geeigneten Materials an. Eignen sich Geländer aus Aluminium oder Edelstahl sowohl für innen als auch außen, wird der Werkstoff Holz häufig für den Wohnraum verwendet, da er aufgrund seiner Natürlichkeit für ein warmes, wohnliches Ambiente sorgt. Mit entsprechender Behandlung ist Holz jedoch auch genauso gut für den Außenbereich geeignet. Weit verbreitet sind Materialkombinationen aus Holz und Edelstahl, Messing oder Aluminium. Glas kann zum Beispiel zwischen den Pfosten verwendet werden. Vorteilhaft ist, dass Sie bei vielen Herstellern die einzelnen Bestandteile eines Treppengeländer-Bausatzes individuell kombinieren und zusammenstellen lassen können. Das erlaubt vor allem bei Renovierungsarbeiten zahlreiche neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei der Montage von Treppengeländer-Bausätzen auf die Sicherheit achten!
Treppengeländer müssen nicht nur optischen Kriterien standhalten, hauptsächlich sollen sie für Sicherheit sorgen. Die einzelnen Vorschriften sind explizit in der DIN-Norm 18065 festgehalten und müssen auch bei der Verwendung eines Bausatzes genauestens eingehalten werden. Das sind die Wichtigsten:
- Grundsätzlich muss ein Geländer mindestens ab einer Treppenhöhe von 90 cm angebracht werden.
- Des Weiteren dürfen die Abstände zwischen den einzelnen Pfosten nicht mehr als 12 cm betragen.
- Außerdem existieren Vorschriften für den Handlauf, der etwa auf einer Höhe zwischen 80 und 112 cm angebracht werden sollte.
Preise für Treppengeländer-Bausätze
Die Kosten für Treppengeländer-Bausätze setzen sich aus den Maßen der Bauteile und den verwendeten Materialien zusammen. Aus Fichte gefertigte Geländer kosten mit etwa 160 Euro weniger als Bausätze aus robusterem Buchenholz, für die ein Preis von circa 300 Euro veranschlagt werden kann. Bausätze können allerdings auch durchaus mehr als 500 Euro kosten, weshalb die hier genannten Preise nur als Richtwerte zu verstehen sind. Für einen umfassenden Preis-Überblick mit individuellem Angebot empfiehlt es sich, in einem Fachhandel direkt nachzufragen.