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Treppenbau

Treppenstufen: Maße sind von DIN und Landesbauämtern vorgegeben!

Tischler-Schreiner.org Team
Verfasst von Tischler-Schreiner.org Team
Zuletzt aktualisiert: 14. September 2023
Lesedauer: 3 Minuten
© Halfpoint / istockphoto.com

Bei der Planung einer Treppe sollten Sie beachten, dass Treppenstufen-Maße durch DIN-Normen vorgegeben sind. Tischler-Schreiner.org informiert Sie deshalb über die vorgeschriebenen Mindestmaße der Stufen sowie über Formeln zur Berechnung optimal dimensionierter Treppen!

Wenn Sie die Stufen Ihrer alten Treppe erneuern oder eine neue Treppe einbauen möchten, sollten Sie in jedem Fall die Richtlinien für die Treppenstufen-Maße beachten, welche in der DIN 18065 festgelegt sind. Dort wird sowohl zwischen öffentlichen und Wohngebäuden sowie zwischen baurechtlich notwendigen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. In Deutschland und Österreich müssen Sie sich darüber hinaus an die jeweils gültige Landesbauordnung halten! Im folgenden Artikel haben wir für Sie eine Übersicht der Mindestmaße laut DIN zusammengestellt.

Erläuterungen zu den DIN-Richtlinien

Die Richtlinien der DIN 18065 geben folgende Treppenstufen-Maße vor:

  • Treppensteigung (s): Die Steigung einer Treppe wird lotrecht von der Vorderkante einer Trittfläche bis zu Vorderkante der folgenden Stufe gemessen.
  • Treppenauftritt (a): Der Auftritt ist der Abstand zwischen der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der Folgestufe.
  • Steigungsverhältnis: Hierbei handelt es sich um das Verhältnis zwischen Steigung und Auftritt. Das Steigungsverhältnis der Treppenstufen kann mithilfe dreier Formeln berechnet werden. 2s+a= 59 bis 65; a-s= 12 (Bequemlichkeits-Regel); a+s= 46 (Sicherheitsregel); alle Angaben erfolgen in cm.
UNSER EXPERTE ERKLÄRT:
„Besonders gut geeignet sind Harthölzer wie Buche, Esche, Eiche oder Ahorn, wobei Eiche zurzeit das gängigste Holz für Treppen ist. Es gibt natürlich auch Kieferntreppen, weil sie viel günstiger sind. Empfehlenswert allerdings ist das nicht. Denn wenn Sie hier mit einem Stöckelschuh hochgehen, sehen Sie danach den Abdruck im Holz. Kiefernholz ist ein Weichholz und eigentlich für den Treppenbau nicht geeignet.“

Lars Oemmelen – Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V.

Treppenstufen: Maße für baurechtlich nicht notwendige Treppen

Bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen handelt es sich beispielsweise um Treppen in öffentlichen Gebäuden, welche sich in Nebenräumen befinden. Die vorgegebenen Treppenstufen-Maße in öffentlichen Gebäuden lauten wie folgt: Die nutzbare Laufbreite muss mindestens 60 cm betragen, die Steigung muss zwischen 14 und 21 cm und der Auftritt zwischen 21 und 37 cm liegen!

Für Wohngebäude gilt: Die Laufbreite darf 50 cm nicht unterschreiten. Steigung und Auftritt unterscheiden sich hier nicht von den Angaben für öffentliche Gebäude.

Treppenstufen: Maße für baurechtlich notwendige Treppen

Für öffentliche Gebäude gelten die folgenden Treppenstufen-Maße: Die Laufbreite muss mindestens 100 cm betragen, die Treppensteigung muss zwischen 14 und 19 cm und der Treppenauftritt zwischen 26 und 37 cm liegen.

Für Wohngebäude gilt: Die Laufbreite muss mindestens 80 cm, die Steigung zwischen 14 und 20 cm und der Auftritt 23 bis 37 cm messen!


Treppenbau Experte Lars Oemmelen des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V.

Über unseren Experten

Lars Oemmelen ist Teil der Geschäftsstelle des Bundesverbands Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG). Zweck des Verbandes ist die Förderung des Treppen- und Geländerbaus. Gemeinsam mit dem Vorstand des Bundesverbandes Walter Heinrichs beantwortet er die Fragen von Tischler-Schreiner.org rund um den Bau von Treppen.

» Zum Treppenbau Experten-Interview mit

Bildnachweis: Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG)


Fazit

Bei der Erneuerung oder dem Einbau von Treppenstufen aus Holz, Metall, Stein und Co. müssen Sie von der DIN vorgegebene Treppenstufen-Maße beachten! Diese variieren je nach Gebäudetyp und Nutzungsart der Treppe! Hier auf Tischler-Schreiner.org können Sie kostenlos Kontakt zu Fachbetrieben aufnehmen, welche Ihre Holzstufen entsprechend der Norm anfertigen und montieren!

Über unsere*n Autor*in
Tischler-Schreiner.org Team
Tischler-Schreiner.org ist das Branchenverzeichnis für Fachbetriebe, die sich auf die Verarbeitung von Holz spezialisiert haben. Die Redaktion von Tischler-Schreiner.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die sich mit Holz in Ihrem Zuhause beschäftigen: von Holzböden über Holzmöbel bis hin zu Treppen und Zäunen.