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Tiny House

Tiny House Förderung: Werden Tiny Houses gefördert?

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2026
Lesedauer: 27 Minuten
© Aleksey Matrenin / istockphoto.com

Tiny Houses stehen für Minimalismus und Freiheit. Doch der Traum vom günstigen Wohnen auf kleinem Raum täuscht manchmal, denn hohe Grundstückskosten, Nebenkosten und gesetzliche Hürden machen Tiny Houses in Städten oft unerschwinglich. Hinzu kommt, dass dort, wo Wohnraumnot herrscht, eher in die Höhe gebaut wird als in die Fläche. Trotzdem haben die kleinen Häuschen Potenzial. Zum Beispiel außerhalb der Ballungszentren, wo sie älteren Menschen einen einfacheren Lebensstil ermöglichen können und damit gleichzeitig dafür sorgen, dass größere Häuser für Familien frei werden. Das schafft Chancen für Wohneigentum. Aber so charmant die Idee vom Wohnen auf kleinem Raum auch ist: Wer den Traum vom eigenen Tiny House verwirklichen möchte, sieht sich schnell mit praktischen Fragen konfrontiert. Neben Grundstücksfrage, Baurecht und technischen Standards stellt sich vor allem die Frage, ob es finanzielle Unterstützung für Tiny Houses gibt? Welche Förderprogramme greifen, wie sieht es mit Zuschüssen oder Krediten aus und was muss man dafür beachten?

Alles auf einen Blick:

  • Tiny Houses sind ein interessanter Baustein auf dem Wohnungsmarkt – wenn man ihre Grenzen kennt.
  • Die kleinen Häuschen gelten je nach Nutzung entweder als Gebäude oder als Fahrzeuge und können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
  • Steht das Tiny House auf einem eigenen Grundstück, kann die Finanzierung über ein grundbuchlich besichertes Darlehen erfolgen. Befindet sich das Tiny House hingegen auf einem gepachteten Grundstück, fehlt in der Regel die für eine klassische Baufinanzierung erforderliche Sicherheit. In diesem Fall kommt zur Finanzierung ein Ratenkredit in Betracht.
  • Es gibt staatliche Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, insbesondere für energieeffiziente und umweltbewusste Bauformen. Tiny Houses auf gepachteten Flächen, in Ferien‑ oder Wochenendhausgebieten oder als „Rolling Tiny House“ ohne feste bauliche Verbindung sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Für Wohnbebauung und damit auch für Tiny Houses gilt Anschluss- und Nutzungspflicht an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Den Stromverbrauch aber können Sie mit Photovoltaik autark gestalten.
  • Immer mehr Städte und Gemeinden stellen kleine Grundstücke für entsprechende Wohnprojekte zur Verfügung.

Übersicht: Förderungs- und Finanzierungmöglichkeiten für Tiny Houses

Förder- bzw.FinanzierungsartBeschreibung
KfW-Förderungzinsgünstige Kredite und Zuschüsse wie Effizienzhaus 55 [1]
BAFA-FörderungZuschüsse
regionale FörderprogrammeZuschüsse
klassischer BaukreditKredit
Ratenkreditnicht zweckgebundener Kredit
MietenFörderung läuft über den Besitzer
CrowdfundingFinanzierungsmöglichkeit, die nur selten in Betracht kommt


Was versteht man unter einem Tiny House?

Ein Tiny House ist ein bewusst auf das Wesentliche reduziertes, besonders kleines Wohnhaus mit einer Wohnfläche von meist 15 bis 60 Quadratmetern. Im Mittelpunkt steht die Idee, den vorhandenen Raum effizient zu nutzen und ein kompaktes, funktionales Wohnen zu ermöglichen. Je nach Bauweise und Nutzung lassen sich unterschiedliche Formen unterscheiden: vom Wochenend- oder Ferienhaus bis hin zum dauerhaft bewohnten Wohnhaus. Damit unterliegen Minihäuser grundsätzlich den jeweils geltenden baurechtlichen Bestimmungen. Wird das Tiny House als mobiles Gebäude konzipiert, greifen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO). Diese Wohnform eignet sich sowohl für Einzelpersonen als auch für Paare und in modularer Bauweise sogar für Familien. Darüber hinaus findet sie zunehmend Anwendung in gemeinschaftlichen Wohnprojekten, in denen platzsparendes, nachhaltiges und flexibles Wohnen im Vordergrund steht.

Unterschiede zwischen mobilen und stationären Tiny Houses

Mobile Tiny Houses sind häufig auf einem Anhänger montiert und werden durch ihre Mobilität rechtlich nicht als Gebäude, sondern als Fahrzeuge oder „sonstige bauliche Anlagen“ behandelt. Stationäre Tiny Houses erfordern hingegen eine Baugenehmigung und gelten als dauerhaft bewohnte Gebäude. Die Mobilität stellt vor allem ein baurechtliches und produktionstechnisches Merkmal dar, das selten mit tatsächlichem Nutzerverhalten einhergeht. Ortsveränderliche Wohngebäude, ein Begriff aus einzelnen Landesbauordnungen und der Musterbauordnung, werden per Lkw transportiert und vor Ort aufgestellt. Für gewerbliche Investoren kann die Einstufung als bewegliches Wirtschaftsgut steuerliche Vorteile bieten, während die meisten Tiny Houses in der Praxis dauerhaft oder langfristig an einem Standort verbleiben und die Vorstellung eines ständig mitreisenden Hauses in der Regel ein Traum bleibt. Aber: Der feste Standort ermöglicht eine optimale Förderung.

DAS SAGEN UNSERE EXPERTINNEN:
“Bei der Finanzierung ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Mobilie und Immobilie zu kennen und die passende Finanzierungsstrategie umzusetzen. (…) Auch mobile Tiny Houses unterliegen Vorschriften. Wer dauerhaft darin leben möchte, braucht eine Baugenehmigung, denn der Nutzen des Hauses beeinflusst, wie das Haus genehmigt wird. Aber das Gute ist, es gibt legale Möglichkeiten, man muss nur die Regeln kennen.”

Natalie Sochan, Roxana Sochan & Anika Falke – Tiny University

Brauche ich für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Auch für ein Tiny House ist eine Baugenehmigung erforderlich, sobald es auf einem Grundstück aufgestellt werden soll. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld bei der zuständigen Gemeinde eine Bauvoranfrage zu stellen und sich über die jeweils gültige Bauordnung zu informieren. In vielen Kommunen bestehen beispielsweise konkrete Vorgaben dazu, wie sich Neubauten in die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung einfügen müssen.

Benötige ich ein Fundament

Stationäre Tiny Houses, die dauerhaft bewohnt werden und entsprechend gefördert werden sollen, benötigen in der Regel ein festes Fundament (z. B. Betonplatte, Streifen- oder Punktfundament), um baurechtlich als Gebäude der Gebäudeklasse 1 einzustufen zu werden. Dies ist notwendig für die Baugenehmigung und um Anforderungen an Statik, Wärmedämmung und Brandschutz zu erfüllen.

Welche Zielgruppe nutzt Tiny Houses und die entsprechende Förderung?

Für ein Tiny House interessieren sich vorwiegend Menschen aus der sozioökonomischen Mittelschicht, deren Kinder bereits aus dem Haus sind. Entscheidend ist dabei aber nicht nur die Größe, sondern auch das Nutzungskonzept. Tiny Houses verkörpern für die einen bewusstes und ökologisch verantwortungsvolles Wohnen, für die anderen eine Wohnform für ein Lebensalter, in dem man nicht mehr so viel Raum braucht. Eine Grafik des Ministeriums  für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zeigt die Altersverteilung der Interessenten. Mehr als die Hälfte ist zwischen 51 und 70 Jahre alt. [2] Interessant dabei ist, dass weit über die Hälfte der Interessenten weiblich ist. Das Ergebnis deckt sich weitgehend auch mit Untersuchungen des Bundesverbandes Mikrohaus, bei denen ebenfalls festgestellt wurde, dass ein Großteil der Tiny-House-Nutzer im Best-Ager-Alter ist. Laut einer Studie in Zusammenarbeit mit der TH Lübeck entscheidet man sich nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen für ein Tiny House. [3] Es ist stattdessen eine bewusste Entscheidung Wohnraum, Besitz, Kosten, Aufwand und die Verantwortung zu reduzieren.

Wie können Tiny Houses finanziert werden?

Ein fest installiertes Tiny House, für das Sie ein Grunstück kaufen, lässt sich heutzutage in der Regel finanzieren. Mobile oder nicht grundbuchlich als Gebäude eingetragene Modelle aber lassen sich im Normalfall nicht als Beleihungsmasse absichern, da Banken für Immobilienkredite eine klare Grundbucheintragung als Grundstückszubehör oder selbständiges Gebäude verlangen. Ohne diesen Eintrag fehlt die klassische Sicherheit.

Es muss daher auf Alternativen zum Immoblienkredit ausgewichen werden. Dazu zählen: 

  • Ratenkredite,
  • Eigenmittel zum Beispiel durch zinsloses Leihen in der Familie oder in seltenen Fällen 
  • Crowdfunding. [4]
Was ist Crowdfunding?
Crowdfunding ist eine Finanzierungsform, bei der viele Menschen, meist über spezielle Internetplattformen, gemeinsam Geld für ein Projekt, Produkt oder Unternehmen bereitstellen. Die sogenannte „Crowd“ (englisch für „Menschenmenge“) beteiligt sich dabei in der Regel mit kleineren Beträgen an der Verwirklichung eines Vorhabens, das online präsentiert und zur Unterstützung angeboten wird.

Warum sind klassische Baufinanzierungen für Tiny Houses oft ungeeignet?

Eine Zeitlang war es so, dass Banken in der Regel keine Tiny Houses über einen normalen Baukredit finanziert haben. Denn dafür sind Mindestkreditsummen vorgesehen. Zusätzlich erschwerten potenzielle kurze Lebenszyklen oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten die Bewertung, weil Banken hohe Restwerte und solide Verwertbarkeit verlangen. Ein gut gebautes Tiny House kann zwar Jahrzehnte überdauern, wird von Instituten aber oft nicht als ebenso langfristige Absicherung wie ein konventionelles Haus angesehen. Immer häufiger aber bieten Bankhäuser nun auch auf Tiny Houses zugeschnittene Kredite an. Hier gilt es, sich gut zu erkundigen und bei mehreren Banken nachzufragen, um ein finanzierbares Angebot zu erhalten. Ein erster Schritt vor Beantragung einer Förderung.

Eignet sich ein Tiny House als Investition? 

Beim Planen eines Tiny Houses sollten Sie bedenken, dass stationäre Varianten unter bestimmten Voraussetzungen eine attraktive Investition darstellen können, vor allem wenn sie vermietet werden. Da sie als feste Gebäude mit Baugenehmigung und Grundbucheintrag gelten, eignen sie sich besser für langfristige Anlagen als mobile Varianten. Bei guter Lage, wie das zum Beispiel bei Ferienregionen der Fall ist, lassen sich durch Vermietung gute Nettorenditen erzielen. Die Einnahmen decken die Betriebskosten wie Strom, Pflege und Versicherung ab und generieren zusätzlich Gewinn, müssen aber versteuert werden. Doch viele Kosten, die mit dem Tiny House in Verbindung stehen, können wiederum gegengerechnet werden. Lassen Sie die genaue Einordnung aber unbedingt von einem Steuerberater prüfen, da lokale Bauvorschriften und Finanzamtsregeln kompliziert sein können. Im gewerblichen Bereich kann in manchen Fällen auch Leasing eine Option sein.

Die Vorteile dieser Finanzierungsart sind vielfältig:

  1. niedrige Einstiegskosten: Beim Leasing entfällt in der Regel eine hohe Anfangszahlung, was den Weg ins eigene Zuhause deutlich erleichtert.
  2. monatliche Kosten bleiben überschaubar: Durch feste Leasingraten lässt sich die monatliche Belastung gut kalkulieren und in die persönliche Finanzplanung integrieren. Das sorgt für mehr Übersicht und Sicherheit.
  3. anpassungsfähig an Lebensveränderungen: Nach Ablauf des Vertrags kann man flexibel entscheiden, ob man das Tiny House übernimmt, den Leasingvertrag verlängert oder sich für ein neues Modell entscheidet.
VORSICHT:
Viele Leasingverträge für Tiny Houses gibt es nur bei gewerblicher Nutzung, beispielsweise als Büro, als zu vermietendes Ferienhaus oder als Monteurunterkunft. Die gewerbliche Nutzung impliziert in der Regel ein regelmäßiges Einkommen aus dem Objekt, zum Beispiel durch Vermietung. Das minimiert das Ausfallrisiko für den Leasinggeber gegenüber einer rein privaten Wohnnutzung. Leasingangebote speziell für die rein private Wohnnutzung sind selten, aber es kann sich durchaus lohnen, nach individualisierten Angeboten zu suchen.

Diese Fragen sollten Sie sich bei einem Leasingvertrag stellen

  • Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

    Leasingverträge sind meist langfristig angelegt. Eine vorzeitige Kündigung kann teuer sein oder ist gar nicht vorgesehen. Diese Regelung sollte unbedingt bekannt sein, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Wie hoch ist die Schlussrate beim Kauf?

    Falls man das Objekt nach Ende des Leasingzeitraums übernehmen möchte, ist die Kaufoption samt Schlussrate entscheidend für die finanzielle Planung.
  • Wer trägt Instandhaltung und Versicherung?

    Gerade bei mobilen oder wartungsintensiven Objekten wie einem Tiny House ist es wichtig zu wissen, ob der Leasingnehmer oder -geber für Reparaturen, Wartung und Versicherung verantwortlich ist.

Diese Fragen helfen, versteckte Kosten und Verpflichtungen frühzeitig zu erkennen und den Vertrag besser einschätzen zu können.



Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? 

  • Klein- oder Ratenkredite bis etwa 50.000 Euro sind bei Direktbanken oder über Kreditplattformen vergleichsweise einfach erhältlich. Für die vereinfachte Zusage müssen Sie allerdings oft höhere Zinssätze in Kauf nehmen. 
  • Genossenschaftsmodelle oder gemeinschaftliche Baugruppen verteilen Kosten und Risiken auf mehrere Schultern und verbessern oft die Förderfähigkeit.
  • Beim Crowdfunding beteiligen sich viele Personen mit kleinen Beträgen an der Finanzierung, teils als Spende, teils als verzinste Anlage. Dieses Modell eignet sich besonders für kreative, gemeinwohlorientierte oder soziale Tiny-House-Projekte.

Gibt es spezielle Finanzdienstleister für alternative Wohnformen?

Einige Banken und Finanzdienstleister haben sich gezielt auf ökologische, soziale oder alternative Wohnkonzepte spezialisiert. Zu den bekanntesten zählen GLS Bank, UmweltBank und EthikBank. Diese Institute bewerten Tiny Houses nicht nur nach monetären, sondern auch nach ökologischen und sozialen Kriterien. Bei der Überlegung, wie Sie Ihr Tiny House finanzieren, bietet es sich demnach an, sich an einen Finanzdienstleister zu wenden, der bereits bekannt für seine Offenheit gegenüber solchen Wohnkonzepten ist.

Große Vorteile sind hierbei zudem oft maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle, die auf geringe Kreditsummen, flexible Tilgungszeiten oder ethische Investitionsgrundsätze ausgerichtet sind. Die Kommunikation ist in der Regel transparenter und persönlicher als bei Großbanken.

Was sind typische Kosten beim Bau oder Kauf eines Tiny Houses? 

Je nach Größe, Ausstattung, Bauweise und je nachdem, ob es sich um einen Selbstbau oder ein schlüsselfertiges Modell handelt, variieren die Kosten für ein solches Minihaus durchschnittlich in einer sehr großen Preisspanne zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Entscheidend für den Preis sind dabei nicht nur Fläche und Design, sondern vor allem die eingesetzten Materialien, die technische Ausstattung und die Energieeffizienz. Ein Tiny House mit hohem Effizienzstandard mit Solaranlage, hochwertiger Dämmung, durchdachter Haustechnik und einem Bett vom Schreiner kostet natürlich deutlich mehr als ein einfaches Modell auf Basis eines Bauwagens.

Übersicht: Kostenpositionen für Ihr Tiny House

KostenKostenbeschreibung
GrundstückskostenIn ländlichen Regionen sind Grundstücke oft ab 100 Euro pro Quadratmeter zu bekommen, in Ballungsräumen, beliebten Städten oder begehrten Lagen können Preise von 500 bis 1.000  Euro pro Quadratmeter (und mehr) durchaus üblich sein. Der Bundesverband Mikrohaus empfiehlt, dass das Grundstück maximal 50 Prozent des Hauspreises ausmachen sollte. 
Erschließungskosten an die öffentliche InfrastrukturDie Erschließungskosten (Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser, ggf. Gas, Straße, Telefon) liegen je nach Lage, Gemeinde und Aufwand meist im Bereich ab 7.000 Euro.
Bauantrag, Gutachten und Tiny House-BaugenehmigungDie Kosten für die Baugenehmigung variieren je nach Bundesland, Gemeinde und Umfang des Bauvorhabens. Für ein Tiny House müssen Sie mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen. 
Tiny-House-EinrichtungDie Kosten für die Inneneinrichtung hängen natürlich stark vom Anspruch, der Größe und der Ausstattung ab. Für ein Tiny House ist eine hochwertige, maßgefertigte Einrichtung mit Küchenzeile, Bad und Möblierung für 5.000 bis 15.000 Euro durchaus üblich.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Tiny Houses?

Auch wenn die Kosten für ein Tiny House deutlich unter denen eines klassischen Hauses liegen, können sie eine große finanzielle Belastung darstellen. Ebenso wie bei der Bankfinanzierung sind die Fördermöglichkeiten derzeit noch lückenhaft. Es gibt jedoch eine Reihe von Förderprogrammen für Energieeffizienz, Nachhaltigkeit oder Flächensparen, die Sie nutzen können, wenn das Haus bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dabei gilt: Nicht jedes Tiny House ist automatisch förderfähig. In der Regel beziehen sich die verfügbaren Förderprogramme auf stationäre Tiny Houses auf einem erschlossenen Grundstück sowie unter der Einhaltung bestimmter Energie- und Baustandards. 

Welche Programme sind besonders relevant?

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen für energieeffiziente Bauweisen. 
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA) bietet Zuschüsse für nachhaltige Bauweisen, energieeffiziente Haustechnik und erneuerbare Energien.
  • Je nach Bundesland gibt es Landesförderbanken, zum Beispiel die NRW.BANK (Nordrhein-Westfalen) oder die L-Bank (Baden-Württemberg). Deren Programme stehen zum Teil auch für innovative Wohnprojekte zur Wahl.
  • Kommunale Förderprogramme haben häufig den Fokus auf alternative Wohnformen, gemeinschaftlichem Bauen oder der Entwicklung von Tiny-House-Siedlungen.

Gibt es Fördermittel für energieeffizientes Bauen bei Tiny Houses?

Gefördert werden von der Kreditanstalt für Wiederaraufbau Tiny Houses, die dem KfW-Effizienzhaus-Standard entsprechen. [5] Die Voraussetzungen sind eine hohe Energieeffizienz durch 

  • Dämmung,
  • moderne Heiz-/Lüftungssysteme,
  • 65 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien.

Für die Finanzierung eines Tiny Houses mit Fokus auf Energieeffizienz sind einige wichtige Schritte zu beachten. Technische Nachweise sind unerlässlich, und die Unterstützung durch einen Energieberater notwendig. Zudem ist es entscheidend, den Förderantrag frühzeitig, also vor Abschluss eines Kauf- oder Bauvertrags, zu stellen. Die Abwicklung der Finanzierung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen spezialisierten Finanzierungspartner. Dabei müssen ausführliche Unterlagen eingereicht werden, die den angestrebten Energieeffizienzstandard belegen.

Selbst bei kleinen Wohnflächen kann mittels gut geplanter Realisierung des Tiny Houses ein hoher energetischer Standard erreicht werden, beispielsweise durch kompakte Bauformen, gute Dämmwerte und integrierte Haustechnik auf Passivhausniveau. Für energieeffiziente Tiny Houses kommen vor allem die KfW-Programme für die Energieeffizienzstufen 40 und 55 infrage. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe, wobei KfW 40 Plus die höchste Stufe ist. Diese zu erreichen ist aber in der Regel nur mit einer Wärmepumpe möglich. Am wahrscheinlichsten ist die Umsetzung der Effizienzhausstufe 70. Da sich die Förderlandschaft sehr schnell ändert, ist es ratsam, sich immer direkt bei der KfW über die Effizienzhausförderung und ihre Bedingungen zu informieren. Übrigens: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht immer unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Und muss immer vor Baubeginn (nicht vor Kaufabschluss) beantragt werden.

Zusätzlich gibt es zum Beispiel für die Nutzung erneuerbarer Energien, etwa Photovoltaik oder Wärmepumpen, weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW, die BAFA oder regionale Programme. Die genaue Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen System ab und kann mehrere tausend Euro betragen.

Wie finde ich regionale Programme?

  • Websites der Landesförderbanken
  • Regionale Energieagenturen und Umweltministerien
  • Städte- und Gemeindeverwaltungen
  • Förderberatungsstellen

In Deutschland gibt es über 50 verschiedene Förderprogramme, die Immobilienbesitzer bei energieeffizienten Bau- oder Sanierungsvorhaben unterstützen sollen. Dabei sehen sich Antragstellende jedoch häufig mit einer Vielzahl komplexer Anforderungen, unterschiedlichen Fristen und teils widersprüchlichen Zuständigkeiten konfrontiert. Besonders anspruchsvoll wird es bei der Einhaltung und dem Nachweis technischer sowie energetischer Standards, die viele Förderprogramme voraussetzen. Ohne fachkundige Unterstützung ist die Erfüllung dieser Vorgaben kaum zu bewältigen – schon gar nicht für die Besonderheiten eines Tiny Houses. Trotzdem: Förderprogramme geben klare und wichtige Standards vor, um die Qualität langfristig zu sichern. Wer von Anfang an auf geförderte Systeme setzt, steigert dadurch nicht nur seinen eigenen Wohnkomfort, sondern auch den Wiederverkaufswert eines energetisch hochwertigen Tiny Houses. Das kann wichtig werden, falls Sie eines Tages einen Verkauf in Betracht ziehen sollten.

Überblick über Fördermöglichkeiten für Tiny Houses

AnbieterFörderprogrammFörderobjektFörderhöheBesonderheiten
Kreditanstalt für WiederaufbauKfW-Wohneigentumsprogramm 124 (Kredit)
  • Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen
  • Baukosten, Baunebenkosten, Außenanlagen
  • Umbau, Modernisierung
  • Kosten des Baugrundstücks (bei Erwerb bis max. 6 Monate vor Antrag)
  • ab ca. 3,5 % effektiv
  • bis zu 100.000 € Kreditbetrag
  • Programm 124 richtet sich explizit an Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen
 KfW 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
  • Neubau & Erstkauf inkl. Nebenkosten
  • Planung, Bauleitung, Lebenszyklusanalyse
  • ab 1,0 % effektiv
  • bis 100.000 € je Wohneinheit
  • bis 35 Jahre Laufzeit
  • bis 10 Jahre Zinsbindung
  • es gibt Anforderungen an Mindest-/Maximalwohnfläche und Kostenobergrenzen
  • keine fossile Energie oder Biomasse
 KfW 297: Klimafreundlicher Neubau – selbstgenutzte Immobilien
  • Neubau & Erstkauf (bis 1 Jahr nach Fertigstellung)
  • Nebenkosten
  • Nachhaltigkeitszertifizierung
  • ab 2,2 % effektiv
  • bis 150.000 € je Wohnung
  • bis 35 Jahre Laufzeit
  • bis 10 Jahre Zinsbindung
  • keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung erlaubt
  • für selbstnutzende Privatpersonen
 KfW 270: Erneuerbare Energien – Standard
  • Erzeugung von Strom & Wärme, Netze & Speicher
  • ab 3,25 % effektiv
  • kombinierbar, z. B. für PV-Anlagen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BEG EM – Einzelmaßnahmen
  • energetische Modernisierung
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Fachplanung & Baubegleitung
  • ab 300 € brutto
  • 15 % Grundförderung
  • 30.000 € max. (60.000 € mit iSFP)
  • +5 % iSFP-Bonus möglich
  • nur für Bestandsgebäude
BundesnetzagenturEEG-EinspeisevergütungStromeinspeisung ins Netz (z. B. PV)
  • Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh
  • Volleinspeisung: bis 12,34 ct/kWh
  • für Neuanlagen bis 10 kWp (Stand: Februar 2026)

Prüfen Sie, ob sich verschiedene Förderungen miteinander kombinieren lassen. Und bedenken Sie, dass die Informationen dem Stand Februar 2026 entsprechen. Die Förderlandschaft ändert sich aber teilweise sehr schnell und auch nicht immer macht eine Förderung Sinn. Sie sollten sich bei Interesse an einer Förderung daher immer im Einzelfall noch einmal gut beraten lassen und konkret erkundigen. Auskunft geben hier oft auch die Hersteller von Tiny Houses



Wer kann Tiny-House-Förderungen beantragen?

Grundsätzlich können Fördermittel für Tiny Houses sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen beantragt werden. Entscheidend ist dabei nicht nur, wer der Antragsteller ist, sondern auch, ob die Rahmenbedingungen des Projekts den Förderkriterien entsprechen. Privatpersonen profitieren vor allem von Förderprogrammen der KfW, sofern sie selbst bauen, kaufen oder sanieren – unter der Bedingung, dass das Tiny House dauerhaft bewohnt und auf einem genehmigten Grundstück errichtet wird. Bei gemeinschaftlichen Bauformen wie Tiny-House-Siedlungen, Wohnprojekten oder Baugruppen kommen häufig zusätzlich kommunale oder europäische Förderquellen zum Tragen.

Mehrere moderne Tiny Häuser mit Satteldächern stehen nebeneinander an einem Seeufer. Die Fassaden bestehen aus vertikal verschalten Holzpaneelen und großen Glasfronten, durch die Innenbeleuchtung sichtbar ist. Vor den Häusern verläuft ein Steg aus Holz. Im Hintergrund sind kahle Laubbäume und ein bewölkter Abendhimmel zu sehen.
Bei Tiny House-Siedlungen können möglicherweise auch europäische Förderungen greifen wie zum Beispiel der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) © ArisSu / istockphoto.com

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung eines Tiny Houses erfüllt sein?

FörderprogrammVoraussetzungenBesonderheiten
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • dauerhaft selbst bewohnt
  • feste Installation
  • eigenes Tiny-House-Grundstück
  • Grundbucheintrag
  • nur für Privatpersonen
  • keine Räder
  • nicht möglich für mobile Tiny Houses oder Ferienhaus-Nutzung
  • für modulare Kleinwohnhäuser auf Fundament möglich
Kredit Nr. 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
  • Effizienzhaus-Stufe 40 bzw. 55
  • keine fossile Energie oder Biomasse
  • keine Umschuldung oder Nachfinanzierung
  • nicht für Grundstückskäufe
  • mit typischen Wandstärken und Fensterflächen eines Tiny Houses nur schwer erreichbar
  • Voraussetzung QNG-Zertifizierung und daher für ein einzelnes Tiny House nur schwer umsetzbar, weil unverhältnismäßig

  • Kostenobergrenzen pro Quadratmeter können zum Problem werden
KfW 297 – Klimafreundlicher Neubau für selbstgenutzte Immobilien
  • Effizienzhaus-Stufe 40
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
  • nicht für Grundstückskäufe
  • Voraussetzung QNG-Zertifizierung und daher für ein einzelnes Tiny House nur schwer umsetzbar, weil unverhältnismäßig
KfW 270 – Erneuerbare Energien – Standard
  • EEG-Anforderungen
  • mind. teilweise Einspeisung von Strom/Wärme
  • stationär und als Wohngebäude anerkannt
  • nicht geeignet für fossile Brennstoffe
  • gut geeignet für Tiny Houses
BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)
  • förderfähige Technik (z. B. Wärmepumpe)
  • Bestandsgebäude: Bauantrag mind. 5 Jahre alt
  • Investition mind. 300 € brutto
  • max. 30.000 €/Wohneinheit (Ausnahmen höher)
  • Neubauten nicht förderfähig
  • Umwidmung von Nichtwohn- zu Wohngebäude möglich
regionale Förderungen
  • Wohnsitz im Bundesland
  • Baugenehmigung
  • förderfähiges Konzept (z. B. Nachhaltigkeit)
  • nur für feststehende Tiny Houses
EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen
  • Tiny House meist < 10 kWp
  • seit März 2025: ohne Smart Meter nur 60 % Einspeisung erlaubt
  • Anschluss ans öffentliche Netz
  • technische Anforderungen des EEG + Normen erfüllen
  • Registrierung notwendig im Marktstammdatenregister
  • Eigenverbrauch meist wirtschaftlicher als Einspeisung


Wie läuft die Beantragung einer Tiny-House-Förderung ab?

Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt je nach Programm bei verschiedenen Stellen: bei der KfW über durchleitende Banken, bei Landesprogrammen direkt bei der Landesförderbank oder in manchen Fällen über Energieagenturen oder kommunale Ansprechpartner. Der Antrag muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden, denn rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.

Der Ablauf in 7 Schritten

  1. Energieberatung durch einen zertifizierten Experten
  2. Erstellung eines Bau- und Finanzierungskonzepts
  3. Vorbereitung aller notwendigen Nachweise (Baupläne, Grundstücksnachweise, Berechnungen zur Energieeffizienz)
  4. Antragstellung bei der zuständigen Stelle
  5. Prüfung
  6. Bewilligung
  7. Beginn der Baumaßnahme

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Förderantrags?

Zwischen Einreichung und Bewilligung vergehen je nach Programm zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Besonders bei Landesprogrammen können Fristen und Bearbeitungsdauer stark variieren. Die Auszahlung kann noch einmal mehrere Wochen dauern. Diese Zeiten sollten Sie einrechnen. 

Welche Unterlagen werden für die Tiny-House-Förderung benötigt?

Je vollständiger und präziser die Unterlagen sind, desto schneller geht die Bearbeitung und desto höher sind Ihre Erfolgschancen. Verzichten Sie unbedingt auf Schätzwerte, fehlende Planunterlagen oder nicht dokumentierte Energiekennzahlen, denn diese führen regelmäßig zur Ablehnung.

Förderanträge für Tiny Houses erfordern in der Regel:

  • detaillierte Baupläne mit Grundriss und Schnittzeichnungen
  • einen aktuellen Energieausweis
  • einen Finanzierungsnachweis
  • Nachweis über die Baugenehmigung beziehungsweise eine Bauanzeige
  • bei bestimmten Programmen: eine Wirtschaftlichkeits- oder Nachhaltigkeitsanalyse

Welche Risiken und Fallstricke gibt es bei der Förderung?

Ein klassisches Risiko ist, dass die Förderfähigkeit im Vorfeld falsch eingeschätzt wird, zum Beispiel bei mobilen Tiny Houses ohne festen Bauplatz oder ohne dauerhafte Nutzungsabsicht. Auch unvollständige Anträge, unklare Eigentumsverhältnisse oder fehlende Genehmigungen führen immer wieder zu Problemen. Darüber hinaus können Fehler bei der technischen Umsetzung oder beim zeitlichen Ablauf zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.

Warum werden manche Förderanträge abgelehnt? 

Ablehnungen beruhen meistens auf formalen oder technischen Fehlern. Selbst bei förderfähigen Projekten kommt es zu Ablehnungen, wenn der Antrag unprofessionell oder unvollständig gestellt wird. 

 Häufige Ursachen sind:

  • fehlende Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen
  • unklare Eigentumsverhältnisse (z. B. ungeklärtes Grundstück)
  • Projektstart vor der Förderantragstellung
  • Nichteinhaltung technischer Mindeststandards (z. B. Energieeffizienz, nachhaltige Baustoffe)
  • unzureichend erschlossenes Grundstück ohne Infrastrukturanschluss
  • Förderprogramm ist bereits ausgeschöpft oder nicht mehr verfügbar
  • Finanzierungsnachweise fehlen oder sind nicht plausibel
  • Förderkriterien werden nicht erfüllt (z. B. Nutzung nur als Ferienhaus statt Dauerwohnsitz)
  • unzureichende Planung oder fehlendes Gesamtkonzept

Welche Tipps gibt es für eine erfolgreiche Förderung?

Erfolgreiche Förderanträge erfordern eine gründliche Projektplanung. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie frühzeitig einen Energieberater oder Architekten mit ins Boot holen, der nicht nur die Förderfähigkeit prüft, sondern auch die erforderlichen Nachweise erstellt. Darüber hinaus ist ein Vergleich verschiedener Programme sinnvoll: Während einige Programme hohe Tilgungszuschüsse bieten, sind andere besonders flexibel oder kombinierbar. Wer systematisch vorgeht, kann sich mehrere Tausend Euro zusätzlich sichern.

Wie kann ich mich auf die Förderberatung für mein Tiny House vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum erfolgreichen Beratungsgespräch. Besonders wichtig ist ein vollständiges, schlüssiges Projektkonzept, das sowohl die baulichen, energetischen als auch die finanziellen Eckdaten abbildet. Ein klarer Bauplan, ein Finanzierungsplan und Nachweise zur Grundstückssituation sollten ebenfalls vorhanden sein. Darüber hinaus empfiehlt es sich, bereits erste Förderprogramme herauszusuchen und deren Anforderungen mit dem Projekt abzugleichen. So kann die Beratung gezielter erfolgen und mögliche Stolpersteine werden frühzeitig erkannt.

Checkliste: 5 Schritte zur Tiny House Finanzierung

  1. Schritt: Schaffen Sie die Grundlagen und fixieren Sie Ihre Projektidee schriftlich. Dokumentieren Sie dabei Ihre Vorstellungen zu Größe, Nutzung, Standort und Ausstattung des Tiny Houses und informieren Sie sich gut über die verschiedenen Tiny House-Modelle, die es gibt. 
  2. Schritt: Holen Sie Angebote ein und ermitteln Sie den Finanzierungsbedarf. Kalkulieren Sie hier alle relevanten Kosten, inklusive Grundstück, Erschließung, Baukosten, Nebenkosten sowie Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben.
  3. Schritt: Erkundigen Sie sich nach Finanzierungsmöglichkeiten und vergleichen Sie die Angebote unterschiedlicher Finanzdienstleister. 
  4. Schritt: Lassen Sie die Förderfähigkeit prüfen und holen Sie sich frühzeitig Rat bei einem Energieberater oder einer Verbraucherzentrale, um die Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen zu klären.
  5. Schritt: Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen gesammelt haben. Reichen Sie diese vor Auftragsvergabe bei der gewählten Förderstelle und der Bank ein. 

Was gehört in eine vollständige Beratungsmappe? 

  • Bauplan mit Grundriss, Ansicht, Schnitt
  • Baubeschreibung mit Energiekennwerten
  • Finanzierungsübersicht mit Eigenmitteln und geplanten Darlehen
  • Grundstücksnachweise (Eigentum oder Pacht)
  • gegebenenfalls Vorabzusage von Energieberater oder Architekt
GUT ZU WISSEN:
Die KfW arbeitet mit sogenannten „durchleitenden Kreditinstituten“, in der Regel ist das Ihre Hausbank. Diese übernimmt dann für Sie die Antragstellung und Beratung. Wenn Sie aber im Vorfeld Fragen zu einzelnen KfW-Programmen haben, können Sie sich über einen Live-Chat auch direkt mit einem Kundenberater dort in Verbindung setzen.

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Informieren Sie sich genau über Bebauungspläne und Vorschriften Ihrer Gemeinde, um unliebsame Überraschungen bei Stellplatzwahl oder Nutzungsänderung zu vermeiden. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, einen Architekten zu beauftragen.
  2. Achten Sie bei Planung und Bau auf ökologische Baustoffe, die recycelbar oder nachwachsend sind. Das erhöht nicht nur die Förderchancen, sondern verbessert auch die Umweltbilanz. Wichtig in diesem Zusammenhang auch: Mit einem Tiny House müssen Sie sich zum Beispiel bei der Dämmung an das GEG halten. [6
  3. Denken Sie auch an laufende Kosten und Wartung.
  4. Auch ein Tiny House ist ein Haus und muss entsprechend versichert werden, zum Beispiel mit einer Wohngebäudeversicherung. Sorgen Sie für einen passenden Schutz gegen Feuer, Sturm oder Haftungsrisiken.
  5. Ziehen Sie für spezielle Fragen unbedingt Fachleute hinzu, zum Beispiel Energieberater oder Tragwerksplaner, um rechtliche und technische Stolpersteine von Beginn an auszuschließen.

Die lächelnden Gründerinnen der Tiny University sitzen gemeinsam auf einem Sofa vor einem hellen Hintergrund. Über ihnen steht das Logo "Tiny University" mit dem Slogan "Erfülle deinen Traum vom Tiny House!".

ÜBER UNSERE EXPERTINNEN

Aus der Vision, den Weg zum eigenen Tiny House klarer, rechtssicherer und praxisnäher zu gestalten, entstand die Tiny University, ein Herzensprojekt von drei Frauen, die dieselbe Leidenschaft teilen: Menschen dabei zu unterstützen, ihren Traum vom minimalistischen Wohnen tatsächlich zu verwirklichen. Natalie Sochan, Juristin mit Schwerpunkt Immobilienrecht, sorgt für die rechtliche Klarheit und Sicherheit bei jedem Tiny-House-Projekt. Ihre Schwester Roxana Sochan bringt als Designerin und Gründerin von Kadolz Homes nicht nur Kreativität, sondern auch Fachwissen ein, vor allem wenn es um die (Kurzzeit-)Vermietung von Tiny Houses geht. Und Anika Falke, Raum- und Produktdesignerin sowie Gründerin von Falke Tiny House Design, steuert bauliche Präzision, nachhaltige Planungsansätze und viele neue Ideen bei.

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Fazit 


Tiny Houses stehen für ein bewusstes und flexibles Wohnen, aber bei Finanzierung und Förderung ist dieses Wohnkonzept noch immer ein Sonderfall. Die Förderlandschaft ist vielfältig und bietet besonders energieeffizienten und ökologisch durchdachten Projekte attraktive Tilgungszuschüsse, günstige Kredite und zusätzliche Förderungen für autarke Versorgungssysteme. Wer sich für ein Tiny House entscheidet, sollte frühzeitig mit Planung, Genehmigung und Antragstellung beginnen und immer daran denken, dass Förderungen in der Regel vor dem Baubeginn genehmigt sein müssen.



Tiny House Förderung: Häufig gestellte Fragen 

Können auch gebrauchte Tiny Houses gefördert werden?

In der Regel sind Förderprogramme auf Neubauten ausgelegt. Bei gebrauchten Tiny Houses kommt es stark auf die geplante energetische Sanierung an. Wird zum Beispiel eine Dämmung oder ein neues Heizsystem eingebaut, können auch hier Fördermittel fließen. 

Was passiert mit der Förderung, wenn ich mein Tiny House später verkaufe?

Bei geförderten Krediten oder Zuschüssen gelten Haltefristen. Verkaufen Sie vorher, müssen Sie mit Rückforderungen rechnen. Informieren Sie sich vorher genau über die Bedingungen des jeweiligen Programms. 

Kann ich auch als Mieter eines Tiny Houses eine Förderung beantragen?

Nein, als Mieter können Sie keine Förderungen beantragen, denn diese richten sich in der Regel an Eigentümer oder Bauherren. Wenn Sie mieten, sind Sie also nicht antragsberechtigt. Ausnahmen bestehen bei gemeinschaftlichen Projekten oder Genossenschaftsmodellen. 

Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für alle Förderprogramme?

Nein, eine zentrale Anlaufstelle für Förderprogramme gibt es nicht. Zwar bietet die KfW viele zentrale Programme, doch Länder und Kommunen haben eigene Förderstellen. Eine gute Übersicht bieten Verbraucherzentralen oder spezialisierte Berater. Aber auch die Hersteller selbst wissen oft sehr genau über die aktuellen Fördermöglichkeiten Bescheid. 

Quellen

[1] „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“. Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%c3%b6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%c3%a4ude-(297-298)/. Zugegriffen 16. Februar 2026.

[2] „Broschüren des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport“. schleswig-holstein.de, www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Service/Broschueren. Zugegriffen 16. Februar 2026.

[3] ebd.

[4] „Crowdfunding“. BaFin, https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/GrauerKapitalmarkt/Crowdfunding/crowdfunding_node.html. Zugegriffen 16. Februar 2026.

[5] „Was ist ein Effizienzhaus? Sanieren und Förderung nutzen“. Kfw.de, https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/. Zugegriffen 16. Februar 2026.

[6] „GEG: Was steht im Gebäude-Energie-Gesetz?“ Verbraucherzentrale.de, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-gebaeudeenergiegesetz-13886. Zugegriffen 16. Februar 2026.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.