Eine barrierefreie Küche kann in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen notwendig oder sinnvoll sein. Eingeschränkte Beweglichkeit, eine körperliche Behinderung, die Nutzung eines Rollstuhls oder einer Gehhilfe, aber auch vorübergehende Einschränkungen nach einer Operation oder Verletzung können dazu führen, dass eine herkömmliche Küche nur noch schwer nutzbar ist. Zu hohe Oberschränke, schwer erreichbare Unterschränke und enge Bewegungsflächen werden dann schnell zum Hindernis. Wer die Küche frühzeitig barrierefrei plant, schafft mehr Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit im Alltag und kann spätere aufwendige Umbauten vermeiden.
- Was ist eine barrierefreie Küche?
- Wann lohnt sich eine barrierefreie Küche?
- Kann eine bestehende Küche barrierefrei umgebaut werden?
- Was ist der Unterschied zwischen einer barrierefreien Küche und einer rollstuhlgerechten Küche?
- Welche DIN-Norm gilt für barrierefreie Küchen?
- Welche Maße gelten für eine barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Küche?
- Wie plant man eine barrierefreie Küche?
- Wie sollte das Arbeitsdreieck in einer barrierefreien Küche angeordnet sein?
- Welche Küchengeräte eignen sich für eine barrierefreie Küche?
- Welche Schränke und Stauraumlösungen erleichtern den Alltag?
- Welche Bodenbeläge eignen sich für eine barrierefreie Küche?
- Welche Beleuchtung eignet sich für eine barrierefreie Küche?
- Welche Fehler sollte man bei der Planung einer barrierefreien Küche vermeiden?
- Was kostet eine barrierefreie Küche?
- Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer barrierefreien Küche?
- Was kostet der Umbau einer bestehenden Küche zur barrierefreien Küche?
- Welche Hersteller bieten barrierefreie Küchen an?
- Welche Vorteile hat eine barrierefreie Küche vom Schreiner?
- Welche Förderungen gibt es für eine barrierefreie Küche?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- Barrierefreie Küche: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Die DIN 18040-2 legt die Anforderungen für barrierefreie Wohnungen fest und unterscheidet innerhalb der Wohnung zwischen „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen“.
- Zentrale Maße sind Bewegungsflächen von mindestens 120 mal 120 Zentimetern sowie 150 mal 150 Zentimetern für Rollstuhlfahrer vor allen Arbeitsbereichen.
- Höhenverstellbare Arbeitsplatten, unterfahrbare Spülen und absenkbare Oberschränke gehören zu den wichtigsten Ausstattungsmerkmalen.
- Rutschhemmende Bodenbeläge, gut erreichbare Bedienelemente und ausreichend breite Durchgänge erhöhen die Sicherheit und sorgen dafür, dass sich die Küche auch mit Rollstuhl oder Gehhilfe selbstständig nutzen lässt.
- Förderprogramme der KfW, der Pflegekasse und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG senken die Eigenbelastung teils erheblich.
Was ist eine barrierefreie Küche?
Eine barrierefreie Küche ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen möglichst selbstständig und sicher genutzt werden kann. Die Grundlage bildet die DIN 18040-2, die Planungsgrundsätze für barrierefreie Wohnungen festlegt.
Für wen sind barrierefreie Küchen gedacht?
- Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen
- Menschen mit motorischen Einschränkungen
- Personen, die auf Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen angewiesen sind
- klein- oder großwüchsige Menschen
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen
- ältere Menschen
- Kinder
- Personen mit Kinderwagen oder Gepäck
Was gehört zu einer barrierefreien Küche?
- ausreichend Bewegungsfläche
- gut erreichbare Arbeitsbereiche
- unterfahrbare Arbeitsplatten, Spülen und Kochfelder
- eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Anordnung der Einbaugeräte wie z. B. Herd und Ofen
- ergonomische Arbeitshöhen, gegebenenfalls höhenverstellbar
- leicht erreichbare Schränke und Auszüge statt tiefer Unterschränke
- absenkbare oder niedriger montierte Oberschränke
- gut erreichbare und einfach bedienbare Armaturen, Schalter und Steckdosen
- ausreichende Durchgangsbreiten für Rollstuhl oder Gehhilfe
- rutschhemmende und möglichst schwellenlose Bodenbeläge
- alle Elemente sollten über eine gute, blendfreie Beleuchtung verfügen
- leicht bedienbare Einbaugeräte mit gut erkennbaren Bedienelementen
- ausreichend Beinfreiheit an Arbeits-, Spül- und Essbereichen
Wann lohnt sich eine barrierefreie Küche?
Eine barrierefreie Küche lohnt sich immer dann, wenn Kochen und Küchenarbeit durch körperliche Einschränkungen, Alter oder ein Handicap zur Belastung werden. Sie erhält die Selbstständigkeit im Alltag und verzögert oder vermeidet den Umzug in eine betreute Einrichtung. Auch für Haushalte ohne aktuelle Einschränkung kann eine vorausschauende Planung sinnvoll sein, denn wer einen Neubau plant oder eine Küche ohnehin erneuert, investiert mit barrierefreien Elementen in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie und profitiert in vielen Fällen von Förderungen.
Kann eine bestehende Küche barrierefrei umgebaut werden?
Zahlreiche Maßnahmen lassen sich nachträglich in eine vorhandene Küche integrieren, ein vollständiger Neukauf ist daher in vielen Fällen gar nicht nötig. Einzelne Anpassungen wie umgebaute Unterschränke für eine unterfahrbare Spüle, der Einbau von Vollauszügen oder die Nachrüstung von LED-Unterbauleuchten sind ohne große Umbaumaßnahmen möglich. Mittlere Umbauten wie das Unterfahrbarmachen der Arbeitsplatte, der Austausch der Spüle oder die Nachrüstung absenkbarer Oberschränke erfordern mehr Aufwand. Entscheidend ist, dass die vorhandene Raumgeometrie ausreichend Bewegungsfläche zulässt. Ist der Raum zu klein, kann eine Wand- oder Türversetzung nötig werden, was die Kosten deutlich erhöht. Lassen Sie vor dem Umbau einen Fachbetrieb prüfen, ob sich Leitungswege, Anschlüsse und statische Gegebenheiten für die geplanten Änderungen eignen. So vermeiden Sie – in Kombination mit dem korrekten Aufmaß der Küche – böse Überraschungen während der Bauphase.
Was ist der Unterschied zwischen einer barrierefreien Küche und einer rollstuhlgerechten Küche?
Eine rollstuhlgerechte Küche geht über eine barrierefreie Küche hinaus, da sie zusätzliche Anforderungen wie größere Bewegungsflächen und unterfahrbare Arbeitsbereiche erfüllen muss. Eine barrierefreie Küche erfüllt die allgemeinen Mindestanforderungen: schwellenfreie Zugänge, Bewegungsflächen von mindestens 120 mal 120 Zentimetern und ergonomisch angepasste Arbeitshöhen. Eine rollstuhlgerechte Küche geht deutlich weiter. Sie verlangt Wendeflächen von mindestens 150 mal 150 Zentimetern vor allen Möbeln, Geräten und Türen. Zusätzlich müssen Arbeitsplatten, Spüle und Kochfeld vollständig unterfahrbar sein, damit die Nutzung im Sitzen möglich ist. Türbreiten betragen bei der rollstuhlgerechten Variante mindestens 90 Zentimeter, während für die barrierefreie Ausführung 80 Zentimeter ausreichen.
Welche DIN-Norm gilt für barrierefreie Küchen?
Für barrierefreie Küchen in Wohnungen ist die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ maßgeblich. In ihr wird beschrieben, wie Wohnräume gestaltet sein müssen, damit sie auch von Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen möglichst selbstständig genutzt werden können. Die Norm, die sich vor allem an Neubauten richtet, aber auch bei Umbauten oder wenn Sie die Küche renovieren möchten als wichtige Grundlage für die Küchenplanung dienen kann, unterscheidet hier zwischen allgemein barrierefreien Wohnungen und mit „R“ gekennzeichneten Anforderungen für Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein sollen. Ob und in welchem Umfang ihre Vorgaben verbindlich einzuhalten sind, hängt von den jeweiligen Regelungen der Landesbauordnung ab. [1]
Welche Maße gelten für eine barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Küche?
| Anforderung | barrierefrei nutzbar (DIN 18040-2) | rollstuhlgerecht („R“-Standard, DIN 18040-2) | DIN-Status/Planungshinweis |
| freie Bewegungsfläche vor Küchenzeile und Geräten |
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| freier Abstand vor Küchenmöbeln |
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| lichte Türdurchgangsbreite innerhalb der Wohnung |
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| Arbeitshöhe |
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| unterfahrbarer Arbeitsbereich |
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| Unterfahrbarkeit: lichte Höhe |
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| Unterfahrbarkeit: lichte Breite |
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| Unterfahrbarkeit: Knieraumtiefe |
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| Unterfahrbarkeit: Fußraum auf Bodenhöhe |
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| Bedienhöhe: Schalter, Griffe und Bedienelemente |
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| Stauraum und Beschläge |
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| Spüle und Kochfeld |
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| Übergänge und Schwellen |
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Welche Bewegungsflächen schreibt die DIN 18040-2 vor?
Vor jedem Küchenmöbel, Gerät, Fenster und jeder Tür muss eine freie Bodenfläche vorhanden sein, die ein sicheres Stehen, Drehen und Wenden ermöglicht. Für die barrierefreie Nutzung beträgt diese Fläche mindestens 120 mal 120 Zentimeter. Für Rollstuhlfahrer erhöht sich das Maß auf 150 mal 150 Zentimeter, um ausreichend Platz zum Rangieren und Wenden zu gewährleisten.
Welche Arbeitshöhe ist für eine barrierefreie Küche ideal?
Die DIN 18040-2 legt keine exakte Bedienhöhe für Rollstuhlfahrer fest. Für eine ergonomische Küchenplanung für stehende Personen wird die ideale Arbeitshöhe einer Küche anhand der Höhe der Ellenbogen berechnet. Höhenverstellbare Systeme, die sich elektrisch zwischen 72 und 95 Zentimetern anpassen lassen, bieten die größte Flexibilität für Haushalte mit mehreren Personen.
Welche Anforderungen gelten für unterfahrbare Arbeitsplatten, Spülen und Kochfelder?
Die Mindesthöhe des Kniefreiraums beträgt 67 Zentimeter, die Mindesttiefe 30 Zentimeter. Unter der Spüle ist ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon erforderlich, damit die Beine genügend Platz haben. Heiße Wasserleitungen und Abflussrohre erhalten eine Wärmedämmung oder einen Hitzeschutz an der Unterseite, um Verbrühungen zu vermeiden.
Wie plant man eine barrierefreie Küche?
- Bedarf ermitteln: Art der Einschränkung, beteiligte Nutzer, aktuelle und absehbare Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe) klären.
- Raum vermessen: Grundfläche, Türbreiten, Fensterposition, Leitungsanschlüsse und tragende Wände aufnehmen.
- Küchenform festlegen: L-Form, U-Form oder einzeilige Anordnung hängen vom Raumzuschnitt und den benötigten Bewegungsflächen ab.
- Arbeitsdreieck definieren: Spüle, Kochfeld und Kühlschrank möglichst nah beieinander und über kurze Wege erreichbar anordnen.
- ergonomische Höhen festlegen: Arbeitshöhe, Gerätepositionen und Bedienhöhen auf den Hauptnutzer abstimmen.
- Förderanträge stellen: Vor Auftragsvergabe eventuell infrage kommende Förderungen beantragen.
- Fachbetrieb beauftragen: Ein spezialisierter Küchenplaner oder Tischler berücksichtigt DIN-Vorgaben, Förderbedingungen und individuelle Wünsche.
Wie sollte das Arbeitsdreieck in einer barrierefreien Küche angeordnet sein?
Die drei Stationen Spüle, Kochfeld und Kühlschrank sollten so angeordnet sein, dass die Wege zwischen ihnen möglichst kurz und geradlinig verlaufen. Die DIN 18040-2 empfiehlt für rollstuhlgerechte Küchen eine Übereckanordnung. Dadurch kann man Töpfe und Lebensmittel bequem verschieben, ohne mit dem Rollstuhl den Standort wechseln zu müssen. Zwischen Spüle und Herd sollte eine freie Abstellfläche liegen, um heiße Gegenstände sicher absetzen zu können.
Welche Küchengeräte eignen sich für eine barrierefreie Küche?
- Induktionskochfeld: Die Oberfläche erhitzt sich kaum und vermeidet so Verbrennungen. Eine automatische Abschaltfunktion erhöht die Sicherheit zusätzlich.
- Backofen auf Arbeitshöhe: Ein seitlich öffnender Backofen, eingebaut auf circa 55 bis 85 Zentimeter Höhe, erspart tiefes Bücken und erleichtert die Bedienung.
- Kühlschrank mit Schubfächern: Kühl-Gefrier-Kombinationen mit Auszügen bieten Zugang zu allen Ebenen, ohne dass Lebensmittel in der Tiefe verschwinden.
- Dunstabzugshaube mit Fernbedienung: Die Steuerung per Fernbedienung oder Sensor macht die Handhabung einfacher.
Welche Schränke und Stauraumlösungen erleichtern den Alltag?
- Vollauszüge in den Unterschränken ersetzen klassische Drehtüren und bringen ihren Inhalt nach vorne
- absenkbare Hängeschränke fahren per Knopfdruck auf Arbeitshöhe herunter
- Drehkarussells machen Eckbereiche nutzbar, die sonst verloren gehen
- offene Regalböden in Griffhöhe bieten schnellen Zugriff auf häufig benötigte Gegenstände
Eine wichtige Voraussetzung in einer barrierefreien Küche ist, dass Sie alle Staubereiche ohne Strecken, Bücken oder Steigen erreichen können.
Welche Bodenbeläge eignen sich für eine barrierefreie Küche?
Der Bodenbelag sollte rutschhemmend, schwellenfrei und für die Nutzung mit einem Rollstuhl geeignet sein. Fliesen kommen infrage, wenn sie eben verlegt sind und die Fugen keine störenden Unebenheiten bilden. Hochflorige Teppiche und lose Läufer sind dagegen ungeeignet, da sie Stolperfallen darstellen und das Fahren mit dem Rollstuhl erschweren. Auch die Übergänge zu angrenzenden Räumen sollten ohne Schwellen ausgeführt werden, damit ein durchgehend barrierefreier Wechsel zwischen den Räumen möglich ist.
Welche Beleuchtung eignet sich für eine barrierefreie Küche?
Die Beleuchtung sollte blendfrei und gleichmäßig sein und alle Arbeitsbereiche gezielt ausleuchten, denn gute Sichtverhältnisse verringern die Unfallgefahr und erleichtern die Orientierung, besonders für Menschen mit Seheinschränkungen. LED-Unterbauleuchten unter den Hängeschränken bringen Licht direkt auf Arbeitsplatte, Spüle und Kochfeld. Eine zusätzliche allgemeine Raumbeleuchtung an der Decke sorgt für eine schattenfreie Grundhelligkeit. Schalter und Dimmer sollten in einer Höhe zwischen 85 und 105 Zentimetern angebracht sein.
Welche Fehler sollte man bei der Planung einer barrierefreien Küche vermeiden?
- Bewegungsflächen zu knapp bemessen
- zukünftige Bedürfnisse ignorieren
- nur die Arbeitshöhe anpassen
- Förderanträge erst nach Auftragsvergabe stellen
- falschen Bodenbelag wählen
- auf Fachplanung verzichten
Bewegungsflächen zu knapp bemessen
Zu kleine Abstände zwischen Küchenzeile, Tisch und Schränken schränken die Bewegungsfreiheit schnell ein. Besonders bei der Nutzung eines Rollstuhls oder einer Gehhilfe sollte deshalb ausreichend Platz zum Drehen, Wenden und Rangieren eingeplant werden.
zukünftige Bedürfnisse ignorieren
Eine barrierefreie Küche sollte nicht nur zur aktuellen Lebenssituation passen. Sinnvoll ist es, mögliche spätere Einschränkungen bereits bei der Planung zu berücksichtigen und beispielsweise Arbeitsbereiche, Stauraum oder Geräte so vorzubereiten, dass sie sich später leichter anpassen lassen.
nur die Arbeitshöhe anpassen
Eine abgesenkte oder höhenverstellbare Arbeitsplatte allein macht eine Küche noch nicht barrierefrei. Ebenso wichtig sind gut erreichbare Schränke, unterfahrbare Bereiche, passende Bedienhöhen und sinnvoll angeordnete Elektrogeräte.
Förderanträge erst nach Auftragsvergabe stellen
Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor ein Fachbetrieb beauftragt oder mit den Arbeiten begonnen wird. Wer zu früh einen Vertrag unterschreibt, kann dadurch seinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung verlieren.
falschen Bodenbelag wählen
Glatte, rutschige oder schwer befahrbare Bodenbeläge können die Sicherheit und Beweglichkeit beeinträchtigen. Geeignet sind möglichst ebene, rutschhemmende und pflegeleichte Beläge ohne Stolperkanten oder Schwellen.
auf Fachplanung verzichten
Barrierefreiheit hängt von vielen Einzelmaßen und der richtigen Anordnung der Küchenelemente ab. Eine fachkundige Planung hilft dabei, individuelle Anforderungen, ergonomische Aspekte und Vorgaben wie die DIN 18040-2 sinnvoll miteinander zu verbinden.
Was kostet eine barrierefreie Küche?
| Maßnahme | gängige Preisspanne |
| unterfahrbare Spüle | 600 bis 2.000 Euro |
| höhenverstellbare Arbeitsplatte | 2.500 bis 7.000 Euro |
| absenkbare Oberschränke | 500 bis 3.500 Euro |
| Beleuchtung | 300 bis 800 Euro |
| spezielle Armaturen mit leicht bedienbarem Hebel | 200 bis 800 Euro |
| barrierefreie Küche, einfache Anpassungen | circa 2.000 bis 5.000 Euro |
| komplette barrierefreie Küche/behindertengerechte Küche | 15.000 bis 35.000 Euro |
| Türverbreiterung auf 90 Zentimeter Breite | 700 bis 2.000 Euro |
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer barrierefreien Küche?
- Art und Umfang der Einschränkung: rollstuhlgerechte Küchen sind aufwendiger als seniorengerechte Anpassungen und das beeinflusst die Kosten für die Küchenmontage
- Küchenform/Küchenart und Raumgröße: L- und U-Formen benötigen mehr Fläche und Material als einzeilige Lösungen
- elektrische Verstellsysteme: motorisch höhenverstellbare Arbeitsplatten und absenkbare Schränke sind deutlich teurer als feste Einbauten
- Geräteauswahl: hochwertige Induktionskochfelder, Backöfen mit seitlicher Öffnung oder Kühlschränke mit Auszugssystem kosten mehr als Standardgeräte
- bauliche Voraussetzungen: sind Wände zu versetzen, Anschlüsse zu verlegen oder Böden zu erneuern, steigt der Preis schnell
- regionale Handwerkerkosten: Stundensätze variieren je nach Region und Betrieb
- Material und Oberflächen: hochwertige Arbeitsplatten aus Naturstein oder Keramik sind teurer als Laminat
Was kostet der Umbau einer bestehenden Küche zur barrierefreien Küche?
| Umbau-Umfang | Kostenrahmen | Was ist enthalten? |
| kleiner Teilumbau ( B arrierearm) | 4.000 bis 7.000 Euro |
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| kompletter Systemumbau (rollstuhlgerecht) | 12.000 bis 20.000 Euro |
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| Premium/Maßanfertigung | ab 25.000 Euro |
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Die tatsächlichen Kosten weichen je nach örtlichen Gegebenheiten, Materialwahl und Betrieb ab. Holen Sie am besten mindestens zwei bis drei Vergleichsangebote ein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Und erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Förderungen greifen, denn die müssen Sie im Normalfall vor der Beauftragung beantragen.
Welche Hersteller bieten barrierefreie Küchen an?
- Granberg Deutschland GmbH
- Hummel Küchenwerk GmbH
- Küchen Thiemann
- ALMA Küchen
- ViWa Küchen
- Fritz Paschke & Söhne OHG
- Muota GmbH
- Möbel Herten GmbH & Co. KG
- Meisterbetrieb Matthias Pfau
- Ropox
- Pressalit
Die aufgeführten Unternehmen bilden lediglich eine Auswahl von Anbietern barrierefreier Küchen und entsprechender Ausstattungssysteme ab. Dabei handelt es sich sowohl um Küchenhersteller und Küchenstudios, die individuelle Gesamtlösungen und entsprechende Einbauküchen planen, als auch um Spezialanbieter für höhenverstellbare Arbeitsplatten, absenkbare Oberschränke und weitere technische Komponenten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Tischlereien, Küchenfachbetriebe und Systemanbieter, die barrierefreie oder rollstuhlgerechte Küchen nach Maß realisieren. Achten Sie dabei immer darauf, ob der Küchenplaner das Zertifikat „Fachplaner für barrierefreies Bauen“ oder eine andere Zertifizierung dieser Art besitzt. Dieses Zusatzwissen trägt dazu bei, dass der Berater nicht nur Schränke tiefer hängt, sondern auch Bewegungsradien, Greifräume und die DIN 18040-2 berücksichtigt. [2]
Welche Vorteile hat eine barrierefreie Küche vom Schreiner?
Bei einer Küche vom Schreiner können Sie sicher sein, dass der Küchenbau professionell an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Der Schreiner nimmt vor Ort Maß und plant Arbeitshöhen, Bewegungsflächen sowie die Position von Schränken, Geräten und Bedienelementen passend zur späteren Nutzung und zu Ihrem gewünschten Küchenstil. So lassen sich beispielsweise unterfahrbare Arbeits- und Spülbereiche, leichtgängige Vollauszüge oder gut erreichbare Vorräte von Anfang an berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität bei schwierigen Raumzuschnitten. Maßgefertigte Schränke können Nischen, Ecken und Dachschrägen sinnvoll nutzen, ohne dass störende Lücken oder unpassende Übergänge entstehen. Planung, Fertigung und Montage erfolgen dabei in der Regel aus einer Hand.
Welche Förderungen gibt es für eine barrierefreie Küche?
KfW-Programm 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Aufgrund der enormen Nachfrage sind die vom Bund bereitgestellten Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für 2026 leider vorzeitig vollständig ausgeschöpft. Ab sofort können daher im Produkt „Altersgerecht Umbauen“ (455-B) keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits laufende Verfahren sind von diesem Antragsstopp jedoch nicht betroffen. Wenn Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, wird dieser wie gewohnt bearbeitet, sodass Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen in den nächsten Tagen Ihre Zusage erhalten und der Zuschuss damit fest für Sie reserviert ist. Auch wenn Ihnen bereits eine Zusage vorliegt, bleibt Ihr Fördergeld gesichert und wird ausgezahlt, sobald Sie uns die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen. Sollten im kommenden Jahr 2027 erneut Bundesmittel für den barrierefreien Umbau bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung über das Portal wieder möglich sein. [3]
Pflegekasse: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme gemäß Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann der Zuschuss pro Person gewährt werden, maximal 16.720 Euro. Auch hier muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an, etwa zinsgünstige Darlehen oder Tilgungszuschüsse. Die Programme ändern sich regelmäßig, weshalb eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde oder Landesförderbank vor Planungsbeginn sinnvoll ist.
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Planen Sie die Bewegungsflächen großzügig, denn nachträgliche Korrekturen an der Raumaufteilung verursachen hohe Kosten.
- Stellen Sie Förderanträge bei der KfW und der Pflegekasse vor dem ersten Handwerkerauftrag, um keine Zuschüsse zu verlieren.
- Lassen Sie sich von einem auf Barrierefreiheit spezialisierten Küchenplaner oder Tischler beraten, da die Anforderungen meist über das hinausgehen, was ein Standard-Küchenstudio abdeckt.
- Entscheidend ist, ob überwiegend im Sitzen oder Stehen gearbeitet wird, denn erst daraus ergeben sich passende Arbeitshöhen, Gerätepositionen und Stauraumzonen.
- Reserven bei Strom-, Wasser- und Abluftanschlüssen, nachrüstbare Lift- und Schranklösungen sowie anpassbare Arbeitsbereiche verhindern, dass eine später erforderliche Umgestaltung gleich einen umfassenden und teuren Küchenumbau auslöst.
Fazit
Eine barrierefreie Küche verbindet Sicherheit, Komfort und Eigenständigkeit im Alltag. Die DIN 18040-2 gibt klare Planungsgrundlagen vor, deren Umsetzung je nach Ausstattungsumfang zwischen wenigen tausend und über 25.000 Euro kosten kann, je nachdem, was umgesetzt wird. Förderprogramme der KfW und der Pflegekasse senken die Eigenbelastung erheblich, sofern die Anträge rechtzeitig gestellt werden. Entscheidend ist eine durchdachte Planung, die den individuellen Bedarf, die vorhandene Raumstruktur und absehbare Veränderungen einbezieht. Ein spezialisierter Fachbetrieb stellt sicher, dass die Küche alle Anforderungen erfüllt und langfristig nutzbar bleibt.
Barrierefreie Küche: Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Umbau zu einer barrierefreien Küche?
Einzelne Anpassungen wie der Einbau von Vollauszügen oder der Austausch der Armatur lassen sich innerhalb weniger Stunden erledigen. Ein umfassender Küchenumbau mit Elektro- und Sanitärarbeiten dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Die Planungsphase inklusive Förderanträgen kann zusätzlich mehrere Wochen beanspruchen.
Welche Rolle spielt die Pflegeberatung bei der Küchenanpassung?
Eine Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a SGB XI hilft, den individuellen Anpassungsbedarf zu ermitteln und die passenden Fördermittel zu identifizieren. Die Beratung ist kostenlos und kann über Pflegestützpunkte, die Pflegekasse oder unabhängige Pflegeberater in Anspruch genommen werden.
Muss eine barrierefreie Küche zwingend höhenverstellbare Arbeitsflächen haben?
Liftsysteme sind kein Pflichtbestandteil der DIN 18040-2, gehören aber zu den empfehlenswertesten Ausstattungsmerkmalen. Sie ermöglichen eine flexible Anpassung an verschiedene Nutzer und wechselnde Bedürfnisse, vor allem dann, wenn Sie oder andere Nutzer der Küche im Rollstuhl sitzen und die Körpergröße der Küchenbenutzer stark variiert. Das gilt übrigens auch, wenn Sie bereits bei einem Neubau barrierefrei denken, denn auch Kinder profitieren durch die andere Greifhöhe, wenn Sie eine spezielle liftgeführte Arbeitsplatte einbauen lassen.
Quellen
[1] Landesfachstelle für Barrierefreiheit. „Hauptnorm zu barrierefreie Wohnungen“. Lf-barrierefreiheit-st.de, www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/wohngebaeude/normen-und-richtlinien/hauptnorm-zu-barrierefreie-wohnungen. Zugegriffen 17. August 2026.
[2] „Fachplaner Barrierefreies Bauen“. dinmedia, www.dinmedia.de/de/seminar/fachplaner-barrierefreies-bauen/144179699. Zugegriffen 19. August 2026.
[3] „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“. Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/. Zugegriffen 19. August 2026.